Die AfD geht juristisch gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts vor, einen Kreis von Journalisten vorab und vertraulich über seine Urteile zu informieren. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem "Tagesspiegel" am Dienstag bestätigte, ist eine entsprechende Klage der Partei eingegangen (Az.: 3 K 606/21).
Über die Morde an 9 Menschen in Hanau (ich sage „Menschen“ ohne jedes identitätsstiftende Merkmal, denn wir sind doch alle gleich ….oder?) durch einen psychisch kranken, schizophrenen Menschen gäbe es viel zu schreiben.