Strafanzeige gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Am 28. Juni 2024 haben Marianne Grimmenstein (Gemeinwohllobby) und Uwe Kranz (MWGFD) gemeinsam eine Strafanzeige gegen alle Intendanten des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks wegen Verbrechen der Menschlichkeit bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht. Der gemeinnützige Rundfunk soll als Vierte Säule der Demokratie fungieren. Im Auftrag der Bevölkerung übernimmt er wichtige Kontrollaufgaben gegenüber den Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative. Damit er diesen Standards genügen kann, ist seine Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und Lobbygruppen garantiert. Der Rundfunkbeitrag sichert die Unabhängigkeit des gemeinnützigen Rundfunks. Das heißt, öffentlich-rechtliche Anstalten werden von der Bevölkerung finanziert und kontrolliert. Sie gehören somit der gesamten Gesellschaft. Daraus ergibt sich, dass der ÖRR verpflichtet ist, alle Tendenzen, die die Bevölkerung irgendwie schädigen, kritisch zu verfolgen, darüber die Bevölkerung sachlich und neutral aufzuklären.


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Die Menschen wurden im Gegensatz zu den schon früh bekannt gewordenen Fakten ihrer Grundrechte beraubt und ohne jede fachliche Grundlage zur Spritze getrieben. Der ÖRR hat die Impfkampagnen der Politik mit seinen Informationssendungen stets massiv unterstützt und dabei bewusst manipulativ auf die Zuseher/Zuhörer gewirkt. Der ÖRR hat alles bereitwillig mitgemacht: beim von oben geschürten Hass auf Nichtgeimpfte und Maßnahmenkritiker, bei Kindern und Jugendlichen Angst einzujagen, ihnen den ganzen Tag Masken aufzuzwingen und sie am Kontakt mit Gleichaltrigen zu hindern, beim Einsperren und Isolieren der Alten und Sterbenden und vielen weiteren Grausamkeiten, die man sich bis 2020 in unserer Gesellschaft nur schwer vorstellen konnte.

Kritische Stimmen wurden nicht zugelassen, aber verunglimpft, wie das veröffentlichte Manifest der ÖRR-Mitarbeiter auch bestätigt, obwohl der ÖRR verpflichtet ist, sorgfältig zu recherchieren und stets sachlich und neutral zu berichten. Alle Tatsachen, die irgendwie die Impfkampagne gestört hätten, wurden vom ÖRR verschwiegen. Das bedeutet, dass die Angebote des ÖRR nicht dazu beigetragen haben, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit zu stärken. Es hätten viele Menschenleben gerettet werden können, wenn der ÖRR die Willkür der Politik aufgedeckt hätte. Für dieses Desaster tragen grundsätzlich die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Verantwortung. Eine ganze Generation ernsthaft zu schädigen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Es muss nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass kein einziger Mensch in der EU getötet werden darf. Das ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention eindeutig festgelegt. Eine rasche Entscheidung des Generalbundesanwalts wurde beantragt. Die offiziellen Ermittlungen müssen schnellstens aufgenommen werden, damit die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dafür sorgen, dass die neutrale Aufarbeitung über die letzten Jahre unverzüglich beginnt und objektiv über die neuen WHO-Verträge, die unser Gesundheitswesen vollständig verändern werden, durch den ÖRR umfassend berichtet wird.

Kontakt: Marianne Grimmenstein kontakt@gemeinwohl-lobby.de


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Kommentare

4 Antworten zu „Strafanzeige gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk“

  1. Rumpelstilzchen

    Zitat: „Die offiziellen Ermittlungen müssen schnellstens aufgenommen werden, damit die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dafür sorgen, dass die neutrale Aufarbeitung über die letzten Jahre unverzüglich beginnt und objektiv über die neuen WHO-Verträge, die unser Gesundheitswesen vollständig verändern werden, durch den ÖRR umfassend berichtet wird.“

    Das Anliegen der Anzeigenerstatter ist ehrbar und – prinzipiell – richtig und unterstützungswürdig.

    Ich glaube jedoch nicht, dass – ausgerechnet – die Strafjustiz hierbei der richtige „Kooperationspartner“ ist/sein wird, auch wenn es – auf den ersten Blick – richtig, sachgerecht und konsequent erscheinen mag.

    Dabei sollte man u.a. bedenken, dass gerade der GBA als abhängiger – politischer und jederzeit ohne Angabe von Gründen abrufbarer – Beamter und damit der politischen Klasse extrem nahestehend und wohlwollend zugetan, (kaum vorstellbar !) ernsthaft in Ermittlungen gegen die parasitären Intendanten und damit GEGEN DAS SYSTEM, eintreten wird.

    Das wäre – de facto – nichts anderes als das Auslösen des Schleudersitzes in einer F 16 nach dem Ausfall beider Triebwerke.

    In der BRDigung gibt es nun einmal KEINE unabhängige Justiz und ebensowenig eine wirkliche Gewaltenteilung, weshalb auch so gut wie NIE schwerstkriminelle Polit-Schabracken strafrechtlich belangt und aus dem Verkehr gezogen werden, ungeachtet des – wenn es gerade mal passt – gerne bemühten „Rechtsstaats“-GEFASELS.

  2. dr weiss

    wessen brot ich fress… dessen leid ich sing… stimmt die musik macht der staat und die gekauften regierungs-abhängingen schreiberlinge singen danach….
    sollte man sie evtl sogar nach sing/sing versetzen… dort könnten sie wenigsten nicht mehr die bevölkerung anlügen mit scholz’schem steuergeld…

  3. Hört auf Tagträumen nachzulaufen. Dieser GBA ist Beamter und damit weisungsgebunden wie jeder in der Justiz. War schon bei Adolf so und was sich bewährt hat wird auch erhalten. Auch über Leichen.

  4. Selbst das klar benennbare Recht kann in diesem Staat nicht mehr durchgesetzt werden. Und es stellt sich tatsächlich die Frage, die ich nie stellen wollte: Muss eine Revolution für Normalität sorgen?

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