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Die Justiz als Wahlkampf-Turbo in Thüringen? Steckt Ramelow selbst dahinter?

Die Thüringer Justiz muss sich fragen lassen, ob und wie weit sie als Wahlkampf-Turbo der Regierenden gegen die Opposition missbraucht wird. Schon wieder eine Aufhebung der Immunität – nach Zählung des Betroffenen die Neunte -, dieses Mal  wegen angeblicher „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ nach § 90 StGB – also dem, was viele für gewöhnlich als Kritik verstehen. Den „Verdacht auf“ zu äußern ist jederzeit gegen jedermann, der eine (Wahlkampf-) Rede hält, möglich. Ähnlich ist es mit dem Ermächtigungsparagrafen 130 StGB . einer sogenannten „Volksverhetzung“, der rund um die Uhr gegen jeden eingesetzt werden kann, der sich kritisch äußert. Wenn sich das Angezeigte aus Sicht der Gerichte nicht bestätigt, sind die Klagenden oder Denunzierenden frei heraus, denn der Verdacht war keine Tatsachenbehauptung.

Anklagen wegen „Verdachtes“ können Ministerpräsident Ramelow und seine Justizministerin eigenmächtig starten

Problematisch ist ein Missbrauch der „Verdachtsklagen“ zu politischen Zwecken, denn die Staatsanwaltschaften können nicht unabhängig entscheiden, ob sie einem Verdacht nachgehen. Auf Anweisung der Regierenden müssen sie Immunitäten aufzuheben beantragen und klagen, egal, was sie davon halten. Interessant: Anweisungen der Regierenden an die Staatsanwälte bedürfen keiner Begründung. Regierungspolitiker, die im Wahlkampf um ihre Posten bangen, können versucht sein, über eine Prozesslawine die Konkurrenz klein zu halten. Wenn der aussichtsreiche Thüringer Oppositionsführer Björn Höcke ständig mit Lappalien – echten oder dafür gehaltenen – vor Gericht gezogen wird, stehen Einhaltung und Missbrauch demokratischer Regeln auf dem Prüfstand. Wer Ramelow und seine Ministertruppe kennt, weiß, was Sache ist.

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