Die Justiz als Wahlkampf-Turbo in Thüringen? Steckt Ramelow selbst dahinter?

Die Thüringer Justiz muss sich fragen lassen, ob und wie weit sie als Wahlkampf-Turbo der Regierenden gegen die Opposition missbraucht wird. Schon wieder eine Aufhebung der Immunität – nach Zählung des Betroffenen die Neunte -, dieses Mal  wegen angeblicher „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ nach § 90 StGB – also dem, was viele für gewöhnlich als Kritik verstehen. Den „Verdacht auf“ zu äußern ist jederzeit gegen jedermann, der eine (Wahlkampf-) Rede hält, möglich. Ähnlich ist es mit dem Ermächtigungsparagrafen 130 StGB . einer sogenannten „Volksverhetzung“, der rund um die Uhr gegen jeden eingesetzt werden kann, der sich kritisch äußert. Wenn sich das Angezeigte aus Sicht der Gerichte nicht bestätigt, sind die Klagenden oder Denunzierenden frei heraus, denn der Verdacht war keine Tatsachenbehauptung.

Anklagen wegen „Verdachtes“ können Ministerpräsident Ramelow und seine Justizministerin eigenmächtig starten

Problematisch ist ein Missbrauch der „Verdachtsklagen“ zu politischen Zwecken, denn die Staatsanwaltschaften können nicht unabhängig entscheiden, ob sie einem Verdacht nachgehen. Auf Anweisung der Regierenden müssen sie Immunitäten aufzuheben beantragen und klagen, egal, was sie davon halten. Interessant: Anweisungen der Regierenden an die Staatsanwälte bedürfen keiner Begründung. Regierungspolitiker, die im Wahlkampf um ihre Posten bangen, können versucht sein, über eine Prozesslawine die Konkurrenz klein zu halten. Wenn der aussichtsreiche Thüringer Oppositionsführer Björn Höcke ständig mit Lappalien – echten oder dafür gehaltenen – vor Gericht gezogen wird, stehen Einhaltung und Missbrauch demokratischer Regeln auf dem Prüfstand. Wer Ramelow und seine Ministertruppe kennt, weiß, was Sache ist.


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Kommentare

6 Antworten zu „Die Justiz als Wahlkampf-Turbo in Thüringen? Steckt Ramelow selbst dahinter?“

  1. Rumpelstilzchen

    Vollkommen richtig Herr Egeler: All diese „Straftatbestände“ von der Herrschaftskaste gegen das Volk geschaffenen, dienen ausschließlich dazu, die Bürger unter repressivem Druck zu halten, wie man es von DIKTATUREN kennt.

    Diese WISCHIWASCHI-Straftatbestände sind VERFASSUNGSWIDRIG dermaßen UNBESTIMMT, dass man quasi jede x-beliebige SCHEISSHAUSPAROLE darunter „subsumieren“ kann, ganz nach dem Geschmack der Ramelows und ihrer Gesinnungsbrüder und – schwestern.

    So können widerwärtige Polit-Schabracken mit Feudalismusneurose jedem x-beliebigen MISSLIEBIGEN ein Verfahren an den Hals hängen, um diesen zum Schweigen zu bringen, zu beschäftigen, nervlich zu terrorisieren und tyrannisieren und am Ende wirtschaftlich und gesellschaftlich zu vernichten.

    Trotzdem sollte ein Aspekt nicht unbeleuchtet bleiben: Letzten Endes sind es die Bürger selbst und damit der – vermeintliche – Souverän, die/der diese demokratie- und rechtsstaatszersetzenden Polit-Schabracken an die Macht bringen/bringt und damit solche ekelerregenden Entwicklungen fördern.

    Wenn bspw. ein stalinistisches BSW wie eine Hyperschallrakete startet, von 0 auf 100 in einer halben Sekunde, dann weiß man, dass in den Köpfen der – ach so mündigen Volldemokraten – de facto nur Quark ist, aber kein Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl. Sowas kommt von sowas.

    1. Letzten Endes sind es die Bürger selbst und damit der – vermeintliche – Souverän, die/der diese demokratie- und rechtsstaatszersetzenden Polit-Schabracken an die Macht bringen.

      Der Casus Knaktus: der Bürger hat diese Brut gewählt. Jetzt jammern ist zu spät.

  2. Heinrich Nannen

    Unglaublich, welchen Rechtsmissbrauch die Regierungen in Deutschland veranstalten können, ohne dass jemand auch nur aufmerkt.

  3. Zusammengefasst: Verachtung für den demokratischen Prozess, Täuschung, Missachtung der Demokratie, Beugung/Missbrauch des Rechtsstaates aus eigenen politischen Interessen, Doppelmoral (es kommt nicht mehr darauf an, WAS jemand sagt, sondern nur noch WER). Wer wählt so was?

    1. Rumpelstilzchen

      „Wer wählt so was“ ?——> 82 Prozent wählen nach aktuellen Umfragen die volksverräterischen Kartellparteien!

  4. dr weiss

    ein depp weiss nicht dass er ein depp ist… neues thema…
    Straflose Migrantengewalt: Deutsche Gerichte leisten Beihilfe zu Mord und Totschlag

    von Alexander Schwarz
    -
    12. Juli 2024

    Straffrei und auf freiem Fuß trotz fortgesetzter Verbrechen: Buntes Deutschland (Symbolbild:Imago)

    Die barbarischen Folgen der Migrationspolitik nehmen mittlerweile derartige Ausmaße an, dass selbst die bislang zuverlässige Systemstütze Markus Lanz die Missstände offen beim Namen nennt. In seiner Sendung zählte er die ellenlange Liste von Verbrechen auf, die in der Polizeiakte des 18-jährigen Syrers Mwafak A. verzeichnet sind, der letzten Monat den zwei Jahre älteren Philippos T. in Bad Oeynhausen ermordete, als dieser auf dem Heimweg von der Abitur-Feier seiner Schwester war. Mawfak A. trat zuvor achtmal wegen Diebstahls in Erscheinung, außerdem wegen Drogendelikten, gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, versuchter Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern – und das alles seit 2020, und ohne dass es auch nur die geringsten strafrechtlichen Konsequenzen gehabt hätte.

    Ein jugendlicher Migrant, der einen ganzen Katalog schwerer Straftaten innerhalb weniger Jahre anhäufte, bis er schließlich auch noch einen völlig unschuldigen Menschen ohne jeden Grund zu Tode prügelte, konnte bis dahin völlig ungestört sein Unwesen treiben. Von der vielbeschworenen “ganzen Härte des Rechtsstaates“ war hier nichts zu sehen. Aller Erfahrung nach muss man sogar befürchten, dass nicht einmal für den Mord an Philippos T. eine angemessene Strafe verhängt wird, weil irgendwelche angeblich mildernden Umstände für diese Untat erfunden werden.
    Wiederholungstaten ohne jede Konsequenzen

    Und dies ist nicht etwa ein Einzelfall, bei dem ein Verbrecher tragischerweise durch die Maschen eines ansonsten gut funktionierenden Systems gerutscht wäre, sondern das alltägliche Versagen eines Staates, der sich zwar immer mehr Macht über seine Bürger anmaßt, ihnen den Großteil ihres Gehaltes abnimmt und sie durch eine völlig wahnsinnige Migrationspolitik nicht nur einer allgegenwärtigen Gefahr aussetzt, sondern die daraus entstehenden Straftaten nicht einmal verfolgt oder meist nur mit Bagatellstrafen ahndet.
    Das zeigte sich allein in den letzten Tagen wieder mehrfach: Ein Asylbewerber aus Nigeria griff vor einer Woche am Karlsruher Hauptbahnhof zuerst ein Kind und dann die vier Polizeibeamten an, die ihn davon abhalten wollten. In der gleichen Nacht wurde er von Bundespolizisten aus einem Zug entfernt, weil er schwarzfahren wollte. Daraufhin verletzte er zwei Beamte mit einem Cuttermesser so schwer, dass sie dienstunfähig wurden.

    Für den Staatsanwalt war dies jedoch kein Grund, den Mann in Haft zu setzen. Er wurde freigelassen, fuhr bei nächster Gelegenheit erneut schwarz und attackierte wieder einen Bundespolizisten – nur um auch dann wieder freigelassen zu werden. Die Justizbehörden weigerten sich auch hier, einen notorischen Kriminellen in Gewahrsam zu nehmen, der innerhalb von 18 Stunden dreimal Polizisten verletzte, die ihn am Begehen von Straftaten hindern wollten.