Und plötzlich will der Oberbürgermeister von Ostfildern missverstanden worden sein. Der in der Allgemeinverfügung angedrohte Einsatz von Waffengewalt sei ein „standardmäßiger Hinweis auf die gültige Gesetzeslage“. Hier zum Nachlesen noch einmal die unfassbare „Allgemeinverfügung“. Was bitte haben die Leute da missverstanden? Sie, „Herr“ Oberbürgermeister haben unmissverständlich Waffengewalt angedroht und das wegen „Masken-“ und „Abstands“-Verstößen.
Mit der „Klarstellung“ durch die BILD ist die Sache noch lange nicht vom Tisch. Es haben sich bereits mehrere namhafte Juristen der Sache angenommen.
Und hier das Blablabla, welches große Ähnlichkeiten zum legendären Mauerbau-Dementi der DDR-Führung aufweist:
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (61, CDU) erklärt deshalb in BILD: „Um es klipp und klar zu sagen: Niemand muss sich sorgen, dass die Polizei gegen friedliche Demonstranten Schusswaffen einsetzt.“
….
Auch die Erste Kriminalhauptkommissarin Andrea Kopp (56) von der zuständigen Reutlinger Polizei erklärt: „Der Einsatz einer Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“
Quelle: BILD
Kommentare
6 Antworten zu „Niemand hat die Absicht, auf Spaziergänger zu schießen …“
Der scharfe Schuss ist angeblich ausgeschlossen. Auch ein Teaser-Schuss kann übrigens töten…
Nicht aber ausgeschlossen ist
das Eindreschen auf Alte, Frauen und Behinderte mit Knüppeln ohne jeden Grund
das Versprühen von Pfefferspray gegen friedliche Bürger
das Auffahren und Kampfspritzen von Wasserwerfern
das Bedrohen friedlicher Spaziergänger durch geifernde Polizeihunde
das brutale Knien auf mit brutaler Gewalt zu Boden gerissenen Bürgern
das brutale Einschlagen mit Fäusten und Éintreten mit beschuhten Füßen
auf zu Boden gerissene Bürger
etc.
Wann gibt es den nächsten toten Bürger, der friedlich spazieren gegangen ist ?
Hat dieser arrogante Oberbürgermeister gleich seinem Kumpel im Geiste, Justin Trudeau, sich vorsichtshalber schon in Quarantäne begeben oder ist an einen geheimen Ort gebracht worden? Denn die Arroganz dieser Zwergdiktatoren schließt Mut und Rückrad kategorisch aus!
Mal was anderes – hier ploppt neuerdings alle paar Sekunden die Werbung einer Organisation auf, die Spendengelder von Deutschen ins Ausland verbringt. Muß das wirklich sein?
Na, eigentlich kommt das Geld ja wieder zurück, da bestimmt niemand der Leser für diesen Laden spendet. Aber wir haben es trotzdem mal deaktiviert.
An Christof Bolay, Oberbürgermeister Stadt Ostfildern
Teilen sie bitte mit:
– Halten sie an der Gewaltandrohung durch Schusswaffen fest? Quelle: https://www.ostfildern.de/Politik+_+Verwaltung/Bekanntmachungen/Allgemeinverf%C3%BCgung.html
– Wollen sie gegen Menschen welche sich nicht an ihre WÜNSCHE halten, hier ist das einhalten von Abständen und das Maskentragen auf der Straße gemeit – mit Waffengewalt vorgehen lassen. Ist ihnen ihre Macht so viel wert, dass sie in den Geschichtsbüchern als der Schlächter von – Stadt Ostfildern – genannt sein wollen?
Ich sehe Parallelen zum Zarenreich, zum Reich der Nationalen Sozialisten, zur Herrschaft der DDR-Sozialisten …
Ich sehe ein gefährliches – Reich der Internationalen Sozialisten – kommen.
Zu seinen Befürwortern gehörte auch Josef Stalin als Förderer der 3.Internationale.
Erklären sie bitte:
Was macht ihre Politik besser als die eines Herrn J. Stalin? Auch dieser hielt Waffengewalt und GULag für VERHÄLTNISMÄSSIG. Es ging ihm dabei um ÖFFENTLICHE SICHERHEIT, niemals um Macht, soweit wir damaligen Darstellungen glauben wollen. Sie kennen sich in der Geschichte bestens aus. Deshalb soll hier nicht weiter vorgetragen werden.
In ihrer Politik erkenne ich DiktaturMerkmale.
Falls sie anderer Meinung sind, falls ihre Meinung von der meinen abweicht, teilen sie diese bitte mit. Ansonsten gehe ich von Zustimmung aus.
Auf gute Besserung.
Nun hat auch des „BRD“-Regime seinen Schießbefehl! Hier noch einmal der genaue Wortlaut:
„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht.“