Österreich: Nationalrat beschließt Waffenverbotszonen an Brennpunkten und höhere Strafen für Gaffer

Der Nationalrat hat gestern  eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Zum einen erhält die Exekutive mehr Handhabe gegen Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern schießen.

Zum anderen geht es um den Schutz von Botschaften sowie von Kriegsgräbern und Denkmälern der Alliierten. Ergänzt wurde die Novelle überdies durch einen Abänderungsantrag: Er ermöglicht es der Exekutive künftig, vorübergehend Waffenverbotszonen anzuordnen und in diesen Bereichen gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen.

Waffenverbotszonen sollen mehr Sicherheit an Brennpunkten bringen

Künftig kann die Exekutive künftig bestimmte öffentliche Orte temporär zu Waffenverbotszonen erklären. Das kommt etwa für Plätze in Betracht, an denen aufgrund bisheriger Erfahrungen gefährliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Die Verbotszone muss deutlich ausgeschildert sein, zudem darf das Verbot für maximal drei Monate verhängt werden.

In einer Waffenverbotszone ist die Exekutive ermächtigt, Waffen und andere gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Personen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Außerdem droht Besitzern eine Verwaltungsstrafe von 500 € bzw. – ab März 2019 – 2.300 € im Wiederholungsfall. Nicht vom Waffenverbot umfasst sind private Sicherheitsdienste und InhaberInnen eines Waffenpasses. Auch Handwerkern, die Werkzeuge zur Arbeitsverrichtung mit sich tragen, sollen gemäß den Erläuterungen unbehelligt bleiben. (via apa/ots)



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