Die Financial Times hatte die wirtschaftliche Situation in Deutschland vor einigen Monaten noch kopfschüttelnd als „Autounfall in Zeitlupe“ beschrieben. Mit der Trägheit könnte es bald vorbei sein, noch rechnet niemand wirklich damit, doch das weltweite Wettrüsten bedeutet nichts Gutes. Es hilft nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, wenn sich die altgewohnten Strukturen auflösen. Welche neuen Spielregeln dann gelten, kann man ganz einfach im „Grundgesetz“ nachlesen, das laut verschiedenen Quellen so etwas wie eine Verfassung sein soll.
Praktisch: Wahlen werden verschoben
Ob legitim oder nicht, die neuen Spielregeln werden im Verteidigungsfall durchgesetzt, die „Pandemie“ diente als Blaupause. So können „während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder“ einfach verlängert werden und „enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.“ So steht es unter Artikel 115h geschrieben. Aber zunächst muss einmal der Verteidigungsfall festgestellt werden.
Wer bestimmt den Verteidigungsfall?
Der Vorgang wird in Artikel 115a beschrieben. Der Verteidigungsfall ist der Zustand, der bei einem Angriff auf Deutschland oder bei einer unmittelbaren Kriegsgefahr festgestellt wird. Dieser Artikel ist Teil der Notstandsverfassung, die darauf abzielt, die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organe in Krisenzeiten zu sichern. Starker Tobak mit starker Wirkung, die wir vielleicht bald am eigenen Leib erfahren werden.
Schlüsselpunkte von Artikel 115a Grundgesetz:
- Erklärung des Verteidigungsfalles: Der Verteidigungsfall kann erklärt werden, wenn das Bundesgebiet tatsächlich angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Die Feststellung erfolgt durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Ist eine rechtzeitige Zusammenkunft der Gremien nicht möglich, kann der gemeinsame Ausschuss diese Entscheidung treffen.
- Bekanntgabe: Der Bundespräsident gibt den Verteidigungsfall in einer Verkündung bekannt und erklärt die Gründe dafür.
- Weitere Maßnahmen: Nach der Erklärung des Verteidigungsfalles können besondere verfassungsmäßige Bestimmungen in Kraft treten, die z.B. die Kompetenzen und Befugnisse der Exekutive erweitern können, um schnell und effizient auf die Bedrohung reagieren zu können.
- Beendigung: Die Feststellung des Verteidigungsfalles muss aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen. Auch hier ist eine Entscheidung des Bundestages erforderlich, wobei Unterstützung des Bundesrates nötig ist.
- Kontrolle durch den Bundestag: Während des Verteidigungsfalles bleibt der Bundestag das oberste Gremium der politischen Entscheidungsfindung. Er prüft regelmäßig, ob der Verteidigungsfall weiterhin besteht oder beendet werden kann.
Artikel 115a GG soll sicherstellen, dass auch in Zeiten äußerer Bedrohungen die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien Deutschlands gewahrt bleiben und die staatliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. So weit das Blabla, was im Klartext bedeutet, dass die Demokratie – oder was man dafür hält – zu ihrem Schutz abgeschafft wird, solange bis die Bedrohung vorbei ist. Es muss tatsächlich nicht ein einziger feindlicher Soldat seinen Fuß auf deutschen Boden setzen, um den Bundeskanzler zum Oberbefehlshaber zu machen, die Wahlen aufzuschieben und den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einzusetzen.
Es rollen schon die ersten Truppenverbände durch die Straßen, denn die NATO übt den Krieg gegen Russland. Deutschland als Dreh- und Angelpunkt, aber mit einer Bundeswehr in desolatem Zustand kann dabei eigentlich nur eine traurige Figur abgeben. Auch die Infrastruktur ist nicht die beste. Werden die Rheinbrücken den Panzerkolonnen standhalten? Das Gesundheitssystem befindet sich ebenso im Niedergang und dürfte bei zusätzlicher Belastung kaum ohne lange Wartezeiten für die meisten „normalen“ Patienten funktionieren. Wer alle Passagen des „Verteidigungsfalls“ aufmerksam gelesen hat, sollte nicht denken, dass das mit den Enteignungen ihn nicht treffen kann, nur weil er selber keinen Besitz hat. Vermieter können beispielsweise gezwungen werden, Verletzte und Flüchtlinge aufzunehmen oder Firmen, bei denen man seinen Arbeitsplatz bislang sicher glaubte, auf Kriegswirtschaft umgestellt werden. Nichts wird mehr wie vorher sein.
Wer die Zeichen nicht sehen will, dem ist nicht zu helfen. So hat die Bundeswehr bereits im letzen Jahr die Ausweitung der Schutzbereiche angeordnet, quasi als Vorstufe zur Mobilmachung. Nichts geschieht einfach so aus heiterem Himmel, jeder Krieg wird sorgfältig vorbereitet. Wir stecken mittendrin und ein Zurück ist schwerlich vorstellbar.
Kommentare
9 Antworten zu „Artikel 115: Der Verteidigungsfall und die Konsequenzen“
Die „Kriegsgefahr“ ist ja de facto – vom Gefreiten 2.0 – bereits „festgestellt“ worden, indem er der BW mitsamt dem VOLK (welches er damit wohl meint ?) hoch(heim)tückisch die Kriegs-tük-tük-igkeit verordnet hat.
Angesichts dessen werden unsere „hochdemokratischen Organe“, die sich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sowie Bundesgrüßaugust nennen und bekanntlich mit lauter Geisteskoryphäen besiedelt sind, nicht lange fackeln, dies per formalem Federstrich fürs staunende FederVIEH zu bestätigen.
Wollt ihr den totaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalen Kriiiiiiiiiiiiiiiiieeeeg ?
Zitat: „Es rollen schon die ersten Truppenverbände durch die Straßen …“
… also keine Neuwahlen, sondern Neuwagen in Form von Panzern?
Lieber Nero,
diese Neuwagen müssen aus Klimaschutzgründen allerdings mit chinesischen E-Motoren betrieben werden.
Derzeit werden deshalb in Russland schon die Ladesäulen montiert, damit es an nichts fehlt.
Varta und Daimon 4 ever.
Ich glaube an das Gute im Menschen und an das Schlechte in Politikern.
Politiker sind also keine Menschen ?
Nein, lieber Nero,
sie sind ganz klar reptiloide Menschendarsteller aus den Versuchslaboren in Neuschwabenland!
Bei den Aushebungen ganz vorne Kiesewetter, Strack-Zimmerflak, Pissstorius, Harbeck, Baerboch, Transgender-Speerspitzen-Einheiten, Röttgen und all die anderen feigen kriegsgeilen Profitgeier in der Republik. Die zuerst, ganz vorne!
1933 haben sie sich ermächtigt. Diese Ermächtigung besteht nicht! Die Regierung ist in keinster Weise berechtigt ohne Volksbefragung einen Krieg zu beginnen. Es träte dann wirklich Art 20 GG Abs 4 ein.
Es wird kein Krieg gewollt!
Sollte dennoch der Verteidigungsfall ausgerufen werden, dann wie schon viele zuvor: Ade Deutschland.
Was das Volk will, hat noch nie jemanden interessiert im „Kriegsfall“.