Mobilmachung: Bundeswehr ordnet Schutzbereich an – „Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung“

Koblenz. Erst jetzt wurde durch die Stadt eine Anordnung öffentlich bekannt gemacht, die bei so manchem Bürger im Umkreis für Verunsicherung sorgt. Darin geht es um den „Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Koblenz-Horchheim“. Das dazu erklärte Gebiet erstreckt sich über die Gemeinden Koblenz, Lahnstein und Bad Ems / Nassau. Soweit sich die betroffenen Grundstücke in privatem Besitz befinden, wird damit das Grundeigentum für die militärische Verteidigung beschränkt. Für bereits errichtete Gebäude gilt Bestandsschutz, Waldgebiete können auf Anordnung gerodet werden. In Horchheim befindet sich u.a. die ehemalige Gneisenau-Kaserne, deren Umbau für das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit 250 Millionen Euro bereits 2020 geplant wurde.

Interessant ist auch die ursprüngliche Datierung der jetzigen Bekanntmachung auf den Februar 2022, also kurz vor Ausbruch des Ukrainekriegs. Besteht hier ein Zusammenhang? Handelt es sich um eine Art Mobilmachung, von der die Bürger so wenig wie möglich sollen?

Hier einige Auszüge:

Anordnung eines Schutzbereichs / IUD I 3 Anordnung-Nr.: IV/704/GE –

Aufgrund der §§ 1, 2 und 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015,S. 706), wird …

[in den genannten Gemeinden]

… ein Gebiet zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Koblenz-Horchheim
erklärt. Das zum Schutzbereich erklärte Gebiet ist in dem Plan des Schutzbereichs für die Verteidigungsanlage Koblenz-Horchheim (Schutzbereichplan) vom 2. Februar
2022 schwarz umrandet.
Die von dem Schutzbereich erfassten Grundstücke ergeben sich aus der dieser
Anordnung als Anlage beigefügten Übersicht. Aus vermessungstechnischen
Gründen ist nicht auszuschließen, dass vorstehend nicht alle Grundstücke erfasst
sind. Der Plan des Schutzbereichs ist die verbindliche Grundlage dieser Schutzbereichanordnung.

[…]

Der Plan ist den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz). Bei den genannten Stellen wird eine digitale Ausfertigung des Schutzbereichplans zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

[…]

Mit Anordnung des Schutzbereichs treten von Gesetzes wegen folgende Beschränkungen ein:
Die Genehmigung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden -Schutzbereichbehörde- ist einzuholen, wenn im Schutzbereich bauliche oder andere Anlagen oder Vorrichtungen über oder unter der Erdoberfläche errichtet, geändert oder beseitigt, Inseln, Küsten oder Gewässer verändert, in anderer Weise die Bodengestaltung und Bodenbenutzung außer der landwirtschaftlichen Nutzung verändert werden soll (§ 3 Abs. 1 SchBerG)

[…]

Es werden hiermit folgende Maßnahmen nach dem Schutzbereichgesetz getroffen:
§ 5 Abs. 2: Das Fotografieren oder Anfertigen von Zeichnungen, Skizzen oder ähnlichen
bildlichen Darstellungen des Gebiets oder seiner Anlagen, wird unter dem Vorbehalt gegebenenfalls anders lautender weiterer Verbote genehmigt.
§ 6 Abs. 1: Eigentümer von Grundstücken im Schutzbereich haben auf Verlangen zu dulden, dass Wald oder Bewuchs beseitigt werden muss, wenn dadurch die Wirksamkeit der Anlage beeinträchtigt wird.
Für bereits bestehende Bauten, Anlagen und Vorrichtungen gilt der Bestandsschutz.

Wir haben entsprechende Anfragen mit der Bitte um mehr Transparenz an die Behörden, sowie an die AfD-Fraktion Koblenz gestellt. Die Beantwortung steht noch aus.


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Kommentare

7 Antworten zu „Mobilmachung: Bundeswehr ordnet Schutzbereich an – „Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung““

  1. Nero Redivivus

    Zitat: “Handelt es sich um eine Art Mobilmachung …?”
    –> Leserbrief an Sahra Wagenknecht und das “Team Sahra” betr. “Wettbewerb zur Namensgebung Eurer neuen Partei: ‘Einmal werden wir noch wach, heißa, dann ist MKP und Gründungstag!’ – Mit ganz herzlichen Grüßen von Eurem Abonnenten Nero Redivivus!” 
    –> Liebe Sahra, liebes Team Sahra, 
    als Abonnent Eures Newsletter hatte ich mir bereits zu Silvester dieses Jahres Gedanken zur Namensgebung Eurer Partei gemacht – hier ist er: MKPD. Allerdings ging ich in meinen auf “Opposition 24” – “Einmal werden wir noch wach, heißa, dann ist MKP und Gründungstag! – Letzte Restseufzer in Materialermüdung für die ermüdende Jahreswende zum Jahresende von Nero II.”: https://opposition24.com/glosse/einmal-werden-wir-noch-wach-heissa-dann-ist-mkp-und-gruendungstag/ – internautisch-digital erschienenen Überlegungen vor nunmehr fast einem Jahr davon aus, dass Ihr Eure Parteigründung in “quasi historisierender KPD-Tradition” zu Silvester 2022/Neujahr 2023 wie damals zur Jahreswende 31.12.1918/1.1.1919 vollziehen würdet. Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben: Nach der Jahreswende ist vor der Jahreswende 31.12.2023/1.1.2024 – also frisch auf zum Überholen ohne einzuholen und rückwärts nimmer immer, sondern vorwärts immer nimmer und niemals nicht vergessen! 
    Mit ganz herzlichen paläolibertär-kapitalkommunistischen Grüßen vom 
    Genossen Abonnenten Nero Redivivus <–

    1. Rumpelstilzchen

      Sobald dieser euphorische und euphorisierende Herzensgruß des ehrenwerten Herrn Nero Redivivus das Team Sarah von MKPDxyz+:;/*** erreicht hat, wird selbiges den lieben Herrn Nero Redivivus FIX zum Ehren- und STAATSRATS-und- Duma- VORSITZENDEN auf MKPD-Lebenszeit ernennen mit unkündbarer Mitgliedschaft im Team Sarah-Politbüro.

      1. schnell schnell… video und fotos machen von allen ihren besitztümmern… extra nahaufnahmen die den gesamtzustand belegen, dass nichts kaputt, zerstört oder abhanden gekommen ist….
        später sagen die poiltversager genau das gegenteil und ihr liegenschaft ist im schlimmsten falle weg oder verkommen zu linksrotzgrünem müllhaufen…,
        afd und alles wird ok…

    2. Rumpelstilzchen

      “Berlin. Offiziell, nämlich laut der Stiftung Berliner Mauer, wurden zwischen 1961 und dem Mauerfall 1989 mindestens 260 Deutsche beim Versuch, aus der DDR zu fliehen, getötet. Doch jetzt gibt es neue Zahlen – und sie sind deutlich höher. Das Forschungskonsortium Eiserner Vorhang hat noch einmal Akten und Quellen gründlich gesichtet und kommt auf 429 Tote. Demnach starben allein 193 DDR-Bürger bei Fluchtversuchen über die Ostblockstaaten (58) und über die Ostsee (135).”

      https://zuerst.de/2023/11/23/neues-zum-sed-mauerschuetzenregime-es-waren-deutlich-mehr-tote/

      Nach eigener Aussage würde “Sarah” doch lieber in der Mauermörder-“Demokratie” leben.

  2. Rumpelstilzchen

    Vermutlich erhalten wir demnächst – nach dem Vorbild des großen und längst “heilig gesprochenen” Wolodymyr noch eine Rekrutierungsanordnung für Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres, Männer ab 60, Alte und Behinderte, sowie alles, was noch irgendwie aufrecht gehen oder kriechen kann (VOLKSSTURM).

    Bei Annalena Charlotte Alma weiß man schließlich nie, wem alles sie im Laufe eines Tages den Krieg erklärt…

    10
  3. Ralf.Michael

    Militärische Verteidigung ? Wie Bitte ? Gegen Wen ? Gegen Einheimische oder vielleicht eventuell sogar gegen Hottentotten ? Und Rekrutierung von Wem Und Was. Eine ” Muslimische Miliz ” gegen Räächts ? Könnt Ihr vergessen, eine Neuauflage der Wehrpflicht ? Den Korken bekommt Ihr nie wieder in die Flasche, da geht Keiner hin. Vielleicht sollen ja Ali, Mohammad und Hussein Verteidiger spielen, vielleicht haben die Lust ? Ist ja jetzt schon fast ihr Land.

    1. Rumpelstilzchen

      Ali und Hussein werden sicherlich ihr Bürger-und Kindergeld mit Klauen und Zähnen verteidigen. Das könnte im Ernstfall der GameChanger werden…

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