Gericht ordnet Ausstrahlung des NPD-TV-Spots zur Europawahl im „Ersten“ an

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Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sieht nach der Entscheidung des Bundesverfassungserichts zugunsten der Ausstrahlung eines TV-Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl im „Ersten“ das rechtsstaatliche Verfahren bei der Prüfung von Wahlwerbung bestätigt.

„Wir sind verpflichtet, alle eingereichten Wahlwerbespots zu prüfen, ob sie schwerwiegende und offensichtliche Gesetzesverstöße enthalten, insbesondere des Strafrechts. Ist das der Fall, müssen wir den Film zurückweisen. Bei diesem Spot der NPD sind uns zwei Gerichte in unserer Auffassung gefolgt, dass der Film volksherhetzend ist“, sagte rbb-Sprecher Justus Demmer am Mittwoch.

„Das Bundesverfassungericht führt nun im Gegensatz zu den beiden Vorinstanzen aus, der Spot sei nicht „evident“ und mit „hinreichender Gewissheit“ volksverhetzend. Damit ist ein klares und transparentes, rechtsstaatliches Verfahren abgeschlossen. In der Konsequenz müssen wir den Spot im „Ersten“ ausstrahlen, das wird auch geschehen“, sagte Demmer.


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