BILD berichtet heute groß über einen Fall vor dem Stuttgarter Landgericht. Die „Politik-Rebellin“ Friedhild Miller aus Sindelfingen kommt demnach nicht mehr an ihr prall gefülltes Konto mit über 128.000 Euro Guthaben ran, weil die Kreissparkasse Böblingen es gesperrt hat. Es geht vordergründig um die Frage, ob die Frau, die schon bei Dutzenden von Kommunalwahlen im Ländle kandidierte – und viele davon angefochten hat, weil sie Wahlbetrug witterte – noch geschäftsfähig ist.
Die Empörung darüber ist im Internet groß, viele wittern Repression gegen die Dissidentin.
Der Fall ist symptomatisch, denn er steht beispielhaft dafür, wie schnell es heuzutage gehen kann, dass man wegen politischer Aktivität beruflich und wirtschaftlich unter die Räder kommt.
Das chinesische Sozialkredit-System mit seiner umfassenden Kontrolle – das in der Volksrepublik vom Staat aufgebaut und durchgesetzt wird – wenden im Westen immer mehr Firmen und Behörden (in Vertretung des Staates) an.
Wussten Sie, dass Lebensversicherer in den USA auf Basis der Einträge von Internet-Nutzern die Versicherungsbeiträge erhöhen können? Wussten Sie, dass AirBnB Sie ins digitale Exil verbannen kann? Dass Scanner in Bars und Pubs Ihr Verhalten beobachten und sie Hausverbot bekommen können? Dass Sie selbst auf WhatsApp gebannt werden können?
Auch in Deutschland findet die soziale und wirtschaftliche Ächtung des Verhaltens einzelner Bürger durch Firmen und Behörden immer mehr Anhänger.
Die Polizei in Berlin baut bekanntlich eine Datenbank über Beamte mit „rechtslastigen Einstellungen“ auf. Der Chemnitzer FC hat seinen Kapitän wegen politisch umstrittener Äußerungen entlassen. Im deutschen Fußball wird immer rigoroser gegen politisch unliebsame Menschen Front gemacht, Beispiel Eintracht Frankfurt.
Ganz offen wird inzwischen die Frage gestellt, ob Internet-Konzerne „Nazis die Infrastruktur entziehen“ sollen.
In den Mainstream-Medien wird laut nachgedacht, wie man mit Kollegen umgeht, „wenn es braun am Arbeitsplatz wird“. Und Mieter müssen es laut dem Amtsgericht in Göttingen dem Wohnungseigentümer mitteilen, wenn sie der AfD angehören, weil sie wegen erhöhter Gefährdungslage zum Risiko werden können. Melden sie nicht, riskieren sie eine Anklage wegen „arglistiger Täuschung“.
So weit ist es im Gesinnungsstaat Deutschland bereits gekommen. „Wehret den Anfängen“ wäre inzwischen eine reichlich verspätete Empfehlung.
Quelle: Privatinvestor Politik Spezial