“Verfassungsgericht” winkt vorsorgliches Versammlungsverbot durch

Wozu ein Abendessen mit “Kanzlerin” dienlich sein kann, erzählt womöglich das Aktenzeichen 1 BvR 208/22.

Namentlich die Robenträger Harbarth, Britz und Radtke zeichnen sich für wunschgemäß abservierte Beschwerde verantwortlich. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung habe keinen Erfolg, so die Herrschaften. Anlass waren zwei Beschlüsse zu vorsorglichen Versammlungsverboten im grünen Ländle.

Die Tagesschei..e frohlockt:

Anfang Januar hatte die Stadt Freiburg nicht angemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Politik vorsorglich untersagt. Das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatten die Untersagung in zwei Eilentscheidungen gebilligt. Dies hat nun auch das Bundesverfassungsgericht getan.

Den gesamten Text kann man sich hier ansehen, abspeichern und auf eine Rolle Klopapier ausdrucken:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/01/rk20220131_1bvr020822.html

Spazieren gehen kann also illegal sein, muss es aber nicht. Es kommt eben darauf an. Und geschossen wird auch nicht, jedenfalls nicht auf “friedliche” Demonstranten. Das hat die Polizei, ebenfalls im grünsten aller Länder, noch einmal bekräftigt. Was aber “friedlich” genau bedeutet und ob die Teilnahme an einer vorsorglich verbotenen Versammlung nicht als kriegerischer Akt gewertet wird, steht zur Stunde gar nicht zur Debatte.

Wer friedlich ist, bestimme ich, sagt der Staat. Woher kommt einem das nur bekannt vor?



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Ein Kommentar

  1. Dieses sogenannte Verfassungsgericht ist längst eine Schande für Deutschland. Es untergräbt mit seinen unsäglichen Entscheidungen zu Lasten der Bürger und ihrer Grund- und Menschenrechte jedwedes Restvertrauen in eine korrekt arbeitende, unabhängige und neutrale Justiz.
    Mit der Ernennung von Harbarth zum dortigen Richter-Darsteller wurde der letzte Sargnagel in den sterbenden Rechtsstaat geschlagen. Wo es keine integre Rechtsprechung mehr gibt, gibt es auch keine Demokratie mehr.

    Das BVerfG ist zu einer reinen Farce-Veranstaltung geworden, zu einer Institution, die sich nicht mehr von ähnlichen Institutionen in Kuba, Saudi-Arabien und im Kongo unterscheidet.

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