Wozu ein Abendessen mit „Kanzlerin“ dienlich sein kann, erzählt womöglich das Aktenzeichen 1 BvR 208/22.
Namentlich die Robenträger Harbarth, Britz und Radtke zeichnen sich für wunschgemäß abservierte Beschwerde verantwortlich. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung habe keinen Erfolg, so die Herrschaften. Anlass waren zwei Beschlüsse zu vorsorglichen Versammlungsverboten im grünen Ländle.
Die Tagesschei..e frohlockt:
Anfang Januar hatte die Stadt Freiburg nicht angemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Politik vorsorglich untersagt. Das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatten die Untersagung in zwei Eilentscheidungen gebilligt. Dies hat nun auch das Bundesverfassungsgericht getan.
Den gesamten Text kann man sich hier ansehen, abspeichern und auf eine Rolle Klopapier ausdrucken:
Spazieren gehen kann also illegal sein, muss es aber nicht. Es kommt eben darauf an. Und geschossen wird auch nicht, jedenfalls nicht auf „friedliche“ Demonstranten. Das hat die Polizei, ebenfalls im grünsten aller Länder, noch einmal bekräftigt. Was aber „friedlich“ genau bedeutet und ob die Teilnahme an einer vorsorglich verbotenen Versammlung nicht als kriegerischer Akt gewertet wird, steht zur Stunde gar nicht zur Debatte.
Wer friedlich ist, bestimme ich, sagt der Staat. Woher kommt einem das nur bekannt vor?


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