
Das hätte man nicht für möglich gehalten: Eine Partei, die früher einmal dem Ermächtigungsgesetz für die Nazis widerstand und eine Partei, die in geschätzt jedem 5. Satz das Wort „Freiheit“ unterzubringen sucht, demolieren den Rechtsstaat, dass selbst chronisch hartgesottenen Pro-Regierungsgutachtern in Karlsruhe der rote Hut hochgehen könnte. Ermächtigt werden künftig Denunzianten und die Restfreiheit von Wort und Schrift wird versenkt, wenn der durchgesickerte Gesetzentwurf von Faeser und Buschmann im zweitgrößten Parlament der Welt – dessen Altparteien-Gleichtönigkeit stark an die des größten erinnert – beschlossen werden sollte. Das berichtet u.a. Josef Kraus in einem alarmierenden Artikel.
Die Wirksamkeit der mittelalterlichen Hexenprozesse scheint Faeser und Buschmann restlos überzeugt zu haben
Wir entsinnen uns der Hexenprozesse früherer Jahrhunderte mit ihren durchschlagenden Erfolgen. Am Anfang einer „Enthexung“stand die Denunziation, deren Urheber anonym blieben. Im Gefolge musste eine Hexe m/w/d ihre Nichteigenschaft nachweisen, was nur selten gelang. Dieses Erfolgsmuster für die Verfolger scheint sich ins heutige Berlin tradiert zu haben und taucht im Faeser-Buschmann-Entwurf wieder auf: Künftig soll ein Beamter (so geht der Einstieg) auf Verdacht und Denunziation entlassen werden können, wenn er seine Verfassungstreue nicht aktiv nachweisen kann. Umkehr der Beweislast auf den Beschuldigten nennt man das in Antidemokratien.
Bemerkenswert, was der Linksfaschismus liefert, wenn man ihn lässt
Demokraten in Deutschland sind aufgerufen, ihre Zuschauerrolle abzulegen und aktiv ins Geschehen einzugreifen, bevor Leute, die sich den Staat zur Beute und das Recht untertan gemacht haben, ihre Sache vollständig durchziehen. Wie schon vor nicht allzu langer Zeit.


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6 Kommentare zu „Neofa-Expertin Faeser und Rechtsstaats-Abrissbirne Buschmann: Kommt die Hexen-Prozessordnung des Mittelalters?“