6000 Euro Strafe wegen Teilnahme an einer Versammlung ohne Maske

Die Mühlen der Justiz mahlen normalerweise sehr langsam, außer gegen Rächzpopulisten, Quärdenker oder Häterosexuelle. Bevor eventuelle Auflagen im Nachhinein als rechtswidrig erklärt werden, hat das Oberlandesgericht ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und eine saftige Strafe verhängt.

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Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € verurteilt und das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. 

Nach den Feststellungen der Berufungskammer hatte der Angeklagte im Rahmen einer Demonstration am 17.11.2020 in Murnau als Versammlungsleiter dazu aufgerufen, „als Zeichen des Widerstands die Maske abzusetzen“ und dann zu „schauen… was hier passiert“. Der Angeklagte habe während der Versammlung auch selbst keine Maske getragen. Zu dem Zeitpunkt habe die 7-Tage-Inzidenz bayernweit bei 173 und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bei 127 gelegen. Während  der Versammlung bestand aufgrund eines Bescheids des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Anders als das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ordnete die Berufungskammer den Bescheid, mit dem die Maskenpflicht während der Versammlung angeordnet worden war, als rechtmäßig ein. Die Behörde habe erkannt, dass sie bei der Erteilung der Auflage einen Beurteilungsspielraum gehabt habe und habe das ihr zustehende Ermessen in zulässiger Weise ausgeübt. Die Auflage sei auch materiellrechtlich rechtmäßig gewesen. Das Gericht hatte hierzu einen Virologen und Infektionsepidemiologen als Sachverständigen angehört. Entscheidend sei die Beurteilung zum Zeitpunkt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde gewesen. Aus damaliger Sicht sei die Maßnahme aufgrund der erheblichen Gefahren der Corona-Pandemie geeignet und erforderlich gewesen. Eine relevante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konnte die Kammer in der Auflage nicht erkennen. 

Die Strafbarkeit nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ergebe sich aus dem Umstand, dass der Angeklagte als Versammlungsleiter der Anordnung der Maskenpflicht zuwider gehandelt habe. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.



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7 Kommentare

  1. Mich würde interessieren, was das für ein Wirrologe war. der da als “Sachverständiger” gehört worden ist ?
    Entscheidend ist UND DARF alleine sein, dass es inzwischen FAKT ist, dass diese Masken (ganz gleich welche) keinen Schutz gegen das C-Virus bieten. KEINEN ! Auch kein “bisschen”.
    Selbst die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat dies – speziell für die Pflicht des Maskentragens IN der Klinik im Rahmen eines Interviews mit der BZ ausdrücklich bestätigt. Es gibt mehr als 140 wissenschaftliche Studien dazu aus allen Kontinenten dieses Planeten und keine einzige davon belegt in wissenschaftlich nachvollziehbarer Weise eine Schutzwirkung dieser Gesichtswindel. KEINE EINZIGE !

    Und die WIRROLOGEN, die die bundesreGIERung von Anfang an beraten haben, wissen das UND WUSSTEN DAS IMMER ! Drosten hat es bereits im März 2020 öffentlich hinausposaunt !

    Wie ZUM HENKER kann man unter Berücksichtigung all dessen behaupten, die zuständige Behörde hätte zum maßgeblichen Zeitpunkt einen “Beurteilungsspielraum” gehabt, wenn dies offenkundig den wissenschaftlichen Fakten ZU DIESEM ZEITPUNKT widerspricht ?

    Sind die alle HIRNAMPUTIERT oder BÖSARTIG ?

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    1. Ich meine, dass der mündige Bürger das Recht und evtl. sogar die Pflicht hat, gegenüber offensichtlichen Willkür-Anordnungen den Gehorsam zu verweigern. “Es gibt kein Recht auf Gehorsam!” (Hannah Arendt)

  2. Mich würde interessieren, wann ein Herr Söder endlich seine Vorladung zum Gerichtstermin erhält? Es wurde doch höchstgerichtlich festgestellt , dass er mit seinen rechtswidrigen, schädlichen Ausgangssperren die Verfassung gebrochen hat.

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  3. er hat alles richtig gemacht… nur so kommst du ganz nach oben… pass genau auf….

    Wie ist es um den allgemeinen Zustand der deutschen Politik und die Integrität der Menschen bestellt, die dieses Land regieren? Allein die Schlagzeilen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) innerhalb der vergangenen acht Tage produziert hat, sind genug Stoff für mindestens zwei Rücktritte. Doch die Ironie bei der Sache ist, dass der Rheinländer – wohl eher ungewollt denn durch geschicktes Kalkül – mit dem zweiten Skandal den ersten praktisch in Vergessenheit geraten ließ.

    Es geht natürlich um die offensichtlichen Lügen in Lauterbachs Lebenslauf sowie die wundersame Wandlung vom Impf-Prediger zum PostVac-Versteher. Gerade als sich die Enthüllungen der „Welt“-Redaktion anschickten, für den Gesundheitsminister zum ernsthaften Problem zu werden, holte dieser die Kohlen auf seine ganz eigene Weise aus dem Feuer. Fakt ist jedenfalls: Seit dem Schwurbel-Interview im ZDF redet plötzlich kein Mensch und vor allem keine Zeitung mehr über die Hochstapelei, mit der Lauterbach seine akademische Karriere erst möglich gemacht hatte.

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