Verfassungsschutz stuft Identitäre Bewegung als rechtsextremistisch ein

Die Identitären Martin Sellner und Mario Müller bei einer Buchvorstellung – Foto: O24

Im Juni 2016 hat das BfV die IBD zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf dem rechtsextremistischen Hintergrund einiger Aktivistinnen und Aktivisten der IBD sowie deren Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung.

Die Beobachtung der IBD hat ergeben, dass das Verdachtsstadium überschritten ist. Sie wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung i. S. v. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 S. 1 c) BVerfSchGeingestuft.

Die Positionen der IBD sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IBD zielt letztlich darauf ab, Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren. Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IBD als kulturvernichtend. Für die IBD existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).

Dies zeigt sich u. a. in Aktionen und Kampagnen der IBD wie etwa „Der große Austausch“, „Keine No-Go-Areas“ oder „Stop Fatih – Gegen islamischen Universalismus – Für echte Vielfalt“.

Eine europaweite Vernetzung äußert sich durch gemeinsame Aktionen wie „Defend Europe“ oder die jährliche Sommeruniversität in Frankreich.

Zurzeit verfügt die IBD in Deutschland über etwa 600 Mitglieder.

Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:

„Der Bundesverfassungsschutz steht fremdenfeindlicher und demokratiefeindlicher Ideologie nicht tatenlos gegenüber. Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich in Frage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten und schüren gezielt Feindbilder. Es darf keine Toleranz für Extremisten geben.“

Pressemitteilung vom 11. Juli 2019



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