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Verdacht auf Insiderdelikte: Strafanzeige gegen Alain Berset

MASS-VOLL! erstattet gemeinsam mit den Freunden der Verfassung Strafanzeige gegen Bundespräsident Alain Berset. Im Zentrum steht der Verdacht mutmasslicher Insiderdelikte. Die Bundesanwaltschaft muss weiter wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung sowie Bestechung ermitteln.

Zürich: Als Reaktion auf eine gleichlautende Petition1, die Stand 19. Januar 2023 von über 3’000 Menschen unterzeichnet wurde, reichen die Bewegung MASS-VOLL! und die Freunde der Verfassung bei der Bundesanwaltschaft in Bern Strafanzeige gegen Bundespräsident Alain Berset ein. Es besteht der konkrete Verdacht, dass Berset oder Personen aus seinem Umfeld ein Insiderdelikt begangen und somit gegen Art. 154 des Finanzmarktinfrastruktur-Gesetzes (FinfraG) verstossen haben. Medienberichten zufolge haben höhere Bundesangestellte Aktien von Impfstoff-Herstellern erworben, kurz bevor politisch entsprechende Weichen gestellt worden sind. Nach den Enthüllungen über den intensiven, über Monate dauernden Verrat von vertraulichen Vorab-Informationen an den Ringier-Verlag rücken zwingend auch Berset und sein damaliger Kommunikationschef Peter Lauener in den Fokus des Verdachts. Untersucht werden muss das ganze Umfeld, auch auf Seiten von Ringier.

Umfassende Untersuchung der Aktientransaktionen

Der Auftrag der Bundesanwaltschaft ist klar:

  • Sämtliche Aktientransaktionen aller Verdächtigen und deren Angehörigen in den letzten 36 Monaten sind lückenlos zu prüfen und auf mögliche strafrechtliche Verfehlungen zu untersuchen.
  • Die Untersuchung muss in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden erfolgen, um mögliche Offshore-Transaktionen zu erkennen.
  • Zur Verhinderung der realen Verdunkelungsgefahr (Absprachen, Vernichtung von Dokumenten usw.) muss sofort die gesamte elektronische Kommunikation von Peter Lauener, Alain Berset, Marc Walder und weiteren Personen sichergestellt werden.

Weitere Delikte im Fokus

Neben den möglichen Insiderdelikten besteht auch der Verdacht auf weitere mutmasslich strafbare Handlungen von Berset und seinem Umfeld. Des Amtsmissbrauchs nach Art. 312 StGB machen sich Mitglieder einer Behörde oder Beamte schuldig, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Auch der dringende Tatverdacht einer Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) ist zu untersuchen. Ebenso muss die Bundesanwaltschaft klären, ob es im Zusammenhang mit der Berset-Ringier-Affäre zu möglichen Bestechungen (Art. 322ter ff. StGB) gekommen ist.

«Die ganze Wahrheit über die geheimen Deals»

«Das Schweizer Volk muss die Wahrheit – und die ganze Wahrheit – erfahren über die geheimen Deals zwischen Berset und Co sowie dem Boulevardkonzern Ringier», sagt MASS-VOLL!-Präsident Nicolas A. Rimoldi. «Das Vertrauen in Politik und Medien ist fundamental erschüttert. Ein weiterer Vertrauensverlust kann nur durch eine lückenlose Untersuchung der strafrechtlich relevanten Fragen verhindert werden.»

Für Roland Bühlmann, Co-Präsident der Freunde der Verfassung, hat die Berset-Ringier-Affäre die Dimension einer Staatskrise: «Wenn man dem Bundesrat nicht mehr trauen kann, ist die Schweizer Demokratie gefährdet», so Bühlmann. «Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Verantwortlichen die Missstände vertuschen und sich davonschleichen können.» Darum sei jetzt die Justiz am Zug.

Quellen: https://www.mass-voll.ch/medien/medienmitteilungen

Die Finma ist die Schweizerische Finanzmarktaufsicht: https://www.finma.ch/de/



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Kommentare

  1. “Ein weiterer Vertrauensverlust kann nur durch eine lückenlose Untersuchung der strafrechtlich relevanten Fragen verhindert werden”

    Nimmt man diesen Satz wörtlich, scheint das RESTvertrauen in dieses stinkend faule System schier grenzenlos zu sein, also quasi durch nichts kaputtbar zu sein. Denn ähnliche Formulierungen liest man ja ständig nach entsprechenden Vorfällen. Deshalb erhalten die Verbrecherorganisationen, die sich Parteien nennen, alle 4 Jahre erneut VERTRAUENSVOLL die Stimmen ihrer Stimmvieh-Schäfchen, als wäre NIX gewesen, im im stinkend-faulen StaatsVERwesen.

    Noch viel extremer als in der Schweiz ist dieses “demokratische Desaster” im Bunten Land zu beobachten, Mehr kognitive Dissonanz geht wirklich nicht mehr.

  2. Ich sags ja, die Schweiz ist nicht so korrupt wie Deutschland, dank des genialen Schweizer Systems der Direkten Demokratie.
    Auch die Schweizer Justiz könnte sich eine solche Häufung von krass ungerechten Fehlurteilen wie in Deutschland nicht leisten, weil sie nicht von korrupten Parteischranzen gedeckt wird. .

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