Staatsrechtler warnt eindringlich vor AfD-Verbotsverfahren

Der renommierte Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt eindringlich vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte der an der Uni Oldenburg lehrende Professor: „Würde ein Verbot abgelehnt werden, wovon ich aktuell ausgehe, hätte die Partei eine offizielle staatliche Bescheinigung ihrer Verfassungstreue.“

Nach Ansicht des Juristen und Politikwissenschaftlers gibt es „sicher waschechte Nazis in der AfD“. Die Frage sei aber, ob diese Leute die Partei als Ganzes prägten. „Da wäre ich mir nicht so sicher. Hinzu kommt, dass das Grundgesetz auch toleriert, wenn man Nazi-Meinungen vertritt. Die Meinungsfreiheit der Verfassung reicht sehr weit“, stellte Boehme-Neßler im Gespräch mit der NOZ klar und betonte: „Ich sehe nicht, dass die AfD als Gesamtpartei eine rechtsextremistische Partei ist. Erst recht sehe ich nicht, dass sie die Verfassung aggressiv bekämpft. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot liegen aus meiner Sicht deshalb nicht vor.“

Das Bundesverfassungsgericht schaue sich in einem Parteiverbotsverfahren „die Fakten sehr genau an“. Da reiche es nicht, auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz zu verweisen. „Mehr als – vielleicht – eine Indizwirkung haben die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht.“

Zugleich verwies Boehme-Neßler auf den großen Wählerzuspruch der AfD – aus seiner Sicht ebenfalls ein Argument gegen ein Verbot. Wer jetzt ein Parteiverbot beantrage, sende eine fatale Botschaft nach dem Motto „wenn es politisch nicht gelingt, die Partei zu bekämpfen, dann wird sie eben juristisch verboten“. An die Wähler der AfD ginge die Botschaft, sie hätten die falsche Partei gewählt. „Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht. Ich würde das auf keinen Fall machen und kann davor nur warnen – wegen der inakzeptablen Schäden für die Demokratie.“


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Kommentare

13 Antworten zu „Staatsrechtler warnt eindringlich vor AfD-Verbotsverfahren“

  1. Force Majeure

    Die AFD wäre gut beraten selbst ein Verfahren auf „Verfassungs“ mäßige/-gerechte Partei zu initiieren.

    1. Rumpelstilzchen

      Da muss ich widersprechen: Warum sollte die AfD so etwas wahnwitziges tun ?

      Wer zu Unrecht eines Raubüberfalls auf eine Bank beschuldigt wird, zeigt sich doch auch nicht an mit der Intention, seine Unschuld zu beweisen.

      Ganz abgesehen davon, wäre das gar nicht möglich und zulässig. denn
      Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung wiederum sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen.

  2. Ketzerlehrling

    Genau diese Warnung wird dazu führen, dass man stur an dem Verbotsverfahren festhält. Warum waren die Verfassungsrichter wohl so oft im Kanzleramt zum Dinner?

    1. Rumpelstilzchen

      „Warum waren die Verfassungsrichter wohl so oft im Kanzleramt zum Dinner?“

      Einem steuerfinanzierten Rudel-Fressen eines opulenten 5-Gänge-Menüs ist eben nur sehr schwer bis gar nicht zu widerstehen.
      Da wirken ÜBERMÄCHTIGE KRÄFTE…;-)

      Millionen ALMANS können ja nicht einmal einer „lommeligen“ Bratwurst widerstehen, sofern sie denn UMSONST ist…;-)

  3. Rumpelstilzchen

    Zitat: „Wer jetzt ein Parteiverbot beantrage, sende eine fatale Botschaft nach dem Motto „wenn es politisch nicht gelingt, die Partei zu bekämpfen, dann wird sie eben juristisch verboten“. An die Wähler der AfD ginge die Botschaft, sie hätten die falsche Partei gewählt. „Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht. Ich würde das auf keinen Fall machen und kann davor nur warnen – wegen der inakzeptablen Schäden für die Demokratie.“

    So ist es in der Tat: Würde man nämlich die „Maßstäbe“ vom WANDERNDEN WITZ & Kartellparteien-Konsorten AN JENE SELBST ANLEGEN, unter Berücksichtigung all der – auch aggressiv gegen die FDGO gerichteten – VERBRECHEN, die sie in den letzten Jahren begangen haben, stünden diese einem Verbot realistischerweise WESENTLICH NÄHER, als der „schlimmste Nazi“ in der AfD.
    So sieht es nämlich aus.

    Und eben: Selbst grundgesetzfeindliche Meinungen sind von Art. 5 GG und damit von der FDGO vollumfänglich GEDECKT und damit GG-konform !
    Wenn man sich anschaut, was das verbrecherische Altparteien-Geschmeiß das ganze Jahr über an übelsten Äußerungen inklusive MORDAUFRUFEN und TÖTUNGSPHANTASIEN von sich gibt,
    dann sind sämtliche „Empörung auslösenden“ Äußerungen aus – auch noch so randständigen – AfD-Kreisen allenfalls ein harmloser Kindergeburtstag dagegen.

    Fazit: Ich glaube nicht, dass es zu dem Verbotsverfahren kommt, denn das wäre WANDERWITZIG.
    Aber die Dauerhetze gegen die AfD inklusive der nahezu täglich wiederholten Verbotsforderung intendieren, der AfD im Wege der „psychologischen Kriegsführung“ Wähler abspenstig zu machen.
    Es ist davon auszugehen, dass dieses Ansinnen – jedenfalls teilweise – nach wie vor von Erfolg geprägt ist.

    Eine Schlafschafherde ist eben NICHT woke !

  4. „… Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht. …“

    So, so Demokratie reicht nicht mehr, da muss schon ein Adjektiv dazugestellt werden.

    Klingt dann auch viel gewichtiger, staatstragend und „wissenschaftlich“.

    Hat nur einen Fehler, ob Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder Demokratie, sobald ein Adjektiv dazugestellt wird, wirkt es als Negation.

    Grundrechte, Freiheiten und die Demokratie sind nämlich unteilbar, nur Feinde derselben stellen ein Adjektiv dazu.

    Sollten wir eigentlich noch aus der Corona-Zeit kennen, als die Freiheit der Geimpften propagiert wurde oder schon vergessen?

  5. Rumpelstilzchen

    Zitat: „So, so Demokratie reicht nicht mehr, da muss schon ein Adjektiv dazugestellt werden.“

    Ja eben: Deshalb gibt es neben der „althergebrachten“ Demokratie inzwischen auch noch die UNSERE DEMOKRATIE…;-)
    Das scheint eine Art „woker Evolutionssprung“ zu sein (frei nach Darwin)
    😉

    1. Ja, vielen Dank!

      Das ist natürlich der absolute Superlativ, die Inbesitznahme der Demokratie.

      Wie bei einigen Kleinkindern, denen die soziale Kompetenz (noch) fehlt, „Alles meins.“, „Du bekommst davon nichts ab.“

  6. Ralf.Michael

    Ich halte diese Bande für Naiv genug, es wirklich auf einen Versuch ankommen zu lassen ! Schliesslich ist es noch Nie (bei einer grösseren Partei) versucht worden. Wird gesichert und garantiert ein Bumerang !

    1. Rumpelstilzchen

      Das könnte natürlich durchaus passieren, und sei es bloß zu dem Zweck, die Zahl der „desertierenden“ AfD-Wähler zu maximieren…

  7. Mario Grünwald

    Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wäre echt problematisch für die Demokratie in Deutschland. Klar, manchen gefällt die AfD nicht, aber sowas muss doch in einer echten Demokratie über den Wähler und nicht über Gerichte entschieden werden. Ein Verbot würde nur noch mehr Misstrauen gegenüber dem Staat und den Medien schüren. Außerdem zeigt das doch, dass manche einfach keine andere Meinung ertragen können. Demokratie bedeutet nun mal, auch kontroverse Parteien zuzulassen.

  8. „Ihre“ Demokratie retten zu wollen, in dem man „unsere“ Demokratie abschafft?
    Ja – dann mal los!
    Oder glauben „die mit ihrer Demokratie“ tatsächlich an wehrlose, untätige Denkende?

  9. Kerstin Kammer

    Alle reden bzw. schreiben hier von Demokratie. Ich sehe und höre keine Demokratie und das seid Ewigkeiten gefühlt… Tja

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