Der Verfassungsgerichtshof hat das umstrittene ORF-Beitragsgesetz 2024 für verfassungskonform erklärt – doch die MFG sieht darin keinen Freispruch, sondern einen weiteren Beleg für die einseitige Ausrichtung der österreichischen Justiz. In einer Stellungnahme vom 1. Juli kritisiert MFG-Bundesparteiobmann Joachim Aigner scharf: „Die Justiz schützt das System, nicht die Bürger.“
Für die MFG ist klar: Der VfGH schließt mit seinem Erkenntnis zwar ein Kapitel, lässt aber viele grundrechtliche Fragen ungeprüft. Die von der Partei unterstützte Verfassungsbeschwerde einer Bürgerin ist noch anhängig und adressiert genau jene Missstände, die das Gericht erneut ignoriert hat – von parteipolitisch durchsetzten ORF-Gremien über Verstöße gegen das Objektivitätsgebot bis hin zur Zwangsfinanzierung eines Mediums, das sich zur politischen Wahrheitsinstanz aufschwingt.
Besonders brisant: Der ORF selbst ist laut früherem VfGH-Erkenntnis verfassungswidrig organisiert. Doch statt Konsequenzen zu ziehen, lässt man das System weiterlaufen – auf Kosten der Meinungsfreiheit und mit rechtlich fragwürdiger Beitragshöhe. „Es geht hier nicht bloß um 15,30 Euro pro Monat – es geht um die Freiheit der Bürger“, warnt Aigner. Der Kampf gegen das Zwangsmodell geht weiter.