Unter dem Schlagwort Geldwäschebekämpfung plant das Bundesfinanzministerium den nächsten kräftigen Ausbau staatlicher Zugriffsrechte. Behörden sollen leichter an Konto- und Immobiliendaten gelangen, verdächtige Geldflüsse schneller stoppen und Konten vorübergehend sperren können. Was als Schlag gegen organisierte Kriminalität verkauft wird, kann für unbescholtene Bürger im Ernstfall zur existenziellen Falle werden.
Über den Referentenentwurf aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Demnach sollen die Geldwäscheaufsicht, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und weitere zuständige Stellen neue Befugnisse und schnellere Datenzugänge erhalten. Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll nach Angaben des Ministeriums noch vor Jahresende vom Kabinett beschlossen werden.
Die Bundesregierung setzt damit EU-Vorgaben um, die bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht übertragen werden müssen. Das bisherige Geldwäschegesetz von 2017 soll durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt werden. Ab 2029 ist zudem ein erleichterter behördlicher Zugriff auf Informationen über Immobilieneigentum vorgesehen.
Personenbezogene Angaben aus dem Transparenzregister sollen an zuständige Behörden übermittelt werden dürfen. Bei der Finanzaufsicht Bafin ist eine „Zentrale Koordinierungsstelle Geldwäscheaufsicht“ geplant, während die FIU Finanztransaktionen überwachen und geldwäscherelevante Straftatbestände schneller melden soll. Auch Barzahlungen bei Immobiliengeschäften sollen weiter eingeschränkt werden.
Dass der Staat gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung und organisierte Kriminalität vorgehen muss, steht außer Frage. Nach Angaben des Finanzministeriums beziffert das Bundeskriminalamt den allein für 2025 erfassten Geldwäscheschaden auf 1,5 Milliarden Euro. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Welche Schwelle muss überschritten sein, bevor ein Konto blockiert und das finanzielle Leben eines Menschen praktisch angehalten wird?
Eine Kontosperre ist kein harmloser Verwaltungsakt. Miete, Strom, Versicherungen, Lebensmittel und Löhne hängen am Zugang zum eigenen Geld. Schon ein falscher Treffer, eine Namensverwechslung oder ein fehlerhafter Datenabgleich kann Betroffene innerhalb weniger Tage in massive Schwierigkeiten bringen. Deshalb braucht es klar definierte Verdachtskriterien, enge Fristen, unverzüglichen Rechtsschutz, eine unabhängige Kontrolle und eine Haftung für behördliche Fehler.
Stattdessen entsteht erneut ein zentralisierter Apparat, in dem immer mehr Daten zusammengeführt und immer mehr Behörden zugriffsberechtigt werden. Schon bei der Polizeirechtsreform wurde die Bekämpfung von Clan- und Schwerkriminalität als Begründung für zusätzliche Bürgerüberwachung herangezogen. Nun wird mit dem berechtigten Kampf gegen Geldwäsche die nächste Tür geöffnet.
Das übliche Argument, ehrliche Bürger hätten nichts zu befürchten, greift zu kurz. Rechtsstaatliche Grenzen sind gerade dann nötig, wenn eine Maßnahme besonders tief in Eigentum, Privatsphäre und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eingreift. Ein bloßer Verdacht darf nicht genügen, um Menschen ohne wirksame Gegenwehr vom eigenen Konto abzuschneiden.
Der Bundestag darf Klingbeils Konten-Kontrolle deshalb nicht einfach durchwinken. Vor einer Verabschiedung müssen die Voraussetzungen für Datenzugriffe und Sperren offengelegt, richterliche Kontrollmechanismen festgeschrieben und wirksame Beschwerdewege garantiert werden. Sonst wird aus dem Kampf gegen Kriminelle ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger.
Quellen: WELT/AFP, 28. Oktober 2026; Bundesregierung: Maßnahmen gegen Finanzkriminalität.


