Das Märchen von der Schweiz als der besseren Demokratie: Junger Frau droht Pfändung wegen Fernsehgebühren der Eltern

Sippenhaft und Zwangssteuern, auch für Dinge, die man gar nicht nutzt, sind nicht gerade Kennzeichen für einen freiheitlichen Staat. Und doch wird die Schweiz immer wieder so gesehen und als Vorbild betrachtet, wenn es um Eingriffe in die Privatsphäre und staatliche Lenkung geht, die es dort aufgrund wehrhafter Bürger angeblich nicht gibt. Kann man sich vorstellen, dass die Schweizer per Volksabstimmung gar freiwillig für die Verschärfung der Covid-Gesetze während der angeblichen Pandemie stimmten? Eigentlich nicht, aber sie haben es getan. Da verwundert auch nicht, dass der Staat bei nicht gezahlten Fernseh- und Rundfunkgebühren, noch schärfer durchgreift als die „Bundesrepublik“ und sogar die Kinder von Schuldnern in Haftung nimmt.

Der Blick berichtete gestern über den unglaublichen Fall einer 22-jährigen Frau:

Gemäss Gesetz muss jeder Schweizer Privathaushalt jährlich 335 Franken Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Weil die Eltern das nicht getan haben, bekam die Tochter des Hauses „eine Betreibungsandrohung der Serafe über 1030 Franken.“ Zwei Jahre und zahlreiche Mahngebühren solle sie für den Elternhaushalt nachzahlen. Das klingt ungerecht, sei aber rechtens, so das Boulevardmagazin. Zuvor hatte die Tochter über 2000 Franken für einen Wechsel der Krankenkasse zahlen müssen, die Eltern, bei denen sie bis dahin noch mitversichert war, hatten aufgrund ihrer Schulden die Rechnungen nicht beglichen. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, denn die junge Frau sei erst kürzlich zuhause ausgezogen, die Serafe könnte deshalb noch mehr als nur die zwei Jahre Gebühren von ihr einfordern, die eigentlich die Eltern hätten zahlen müssen. Das soll also eine vorbildliche Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sein?


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Hier noch ein Beispiel für alle Auswanderungswilligen, die wegen „mehr Demokratie“ in die Schweiz flüchten:

Frauenstimmrecht – wer hätte das gedacht?

Während die Türkei schon in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts das Wahlrecht für Frauen einführte, mussten sich die Eidgenossinnen noch 60 Jahre gedulden. Dort bekamen die Frauen 1971 formal das Wahlrecht zugestanden, aber nicht alle Kantone setzten das gleich um.

Am 27. November 1990 urteilte das Bundesgericht zugunsten von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden und erklärte das Fehlen des Frauenstimmrechts in der Kantonsverfassung für verfassungswidrig. Trotz eines gegenteiligen Mehrheitsbeschlusses der männlichen Landsgemeindeteilnehmer vom 29. April 1990 führte Appenzell Innerrhoden somit als letzter Schweizer Kanton das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein.

Noch mal die Frage: Das soll die bessere Demokratie sein? Wie heißt noch mal das Land, in dem die UNO einen ihrer vier Hauptsitze hat und ein Herr Schwab jährlich zum „Weltwirtschaftsforum“ einlädt?



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5 Kommentare

  1. Lieber Herr van de Rydt,

    diese Beispiele sprechen für sich.
    Was die Volksabstimmungen betrifft, so sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das schweizer REGIME – wie man das auch aus der BRDigung kennt – alle möglichen und unmöglichen manipulativen Möglichkeiten nutzt (nicht selten erfolgreich !) um die “Volks”-Entscheidung in die “richtigen Bahnen” zu lenken (das genannte Beispiel spricht für sich).

    Außerdem versucht das schweizer Regime schon seit Jahren, die Schweiz in die EU einzugliedern (mit allen NEGATIVEN Konsequenzen) und die Schweizer damit zu VERRATEN.

    Den Gold- und Vermögensraub der schweizer Banken betr. Opfer des WK II will ich nur mal am Rande erwähnen.

    Als neulich die Credit Suisse in die UBS ZWANGSeingegliedert wurde, wurde VORSÄTZLICH gegen sämtliche wesentlichen Gesetze verstoßen, die eine Abwicklung der Bank vorgesehen hätten, AUF STEUERZAHLERKOSTEN.
    Die UBS dürfte inzwischen (war sie vorhin schon !) eine der am gefährlichsten tickenden FINANZATOMBOMBEN sein, die überhaupt existieren.

    Schöne “Demokratie” ist das !

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  2. In der Schweiz war das Stimmrecht mit dem Wehrdienst verbunden. Die Feministen wollten aber, wie überall, natürlich nur Rosinen picken und selbstverständlich für Frauen Sonderregeln haben, wie sie in Deutschland auch bestanden: nur die Männer sollen sich von Granaten zerfetzen lassen müssen. Da hat man eben lange gedacht: so geht das nicht. 1971 war man aber weichgekocht und hat die übliche Frauenbevorteilung eingeführt: alle Rechte, aber nicht alle Pflichten.

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  3. Wenn ich mir so die Folgen des Frauenwahlrechts anschaue und dabei berücksichtige, dass Frauen erwiesenerweise über soziale Techniken besser manipulierbar sind… Adolf und die Grünen sind bei Frauen weit überproportional beliebt (gewesen). Da stellt sich die Frage, ob die Schweizer da nicht womöglich einen validen Punkt hatten.

    In der antiken Demokratie war ohnedies nur wahlberechtigt, wer auch an der aktiven Verteidigung des Staates teilnahm, mit der Waffe in der Hand. Was Frauen per se ausschloß. Das könnte man aber dahingehend modernisieren, dass nur Wahlrecht bekommt (aktiv wie passiv) wer finanziell zur Aufrechterhaltung des Staates beiträgt, also Nettosteuerzahler ist.

    Das wären dann in D derzeit noch so um die 15 Mio Menschen, in abfallender Tendenz. Würde aber dem woke-grünen Anschlag auf das Land komplett jeden Boden entziehen.

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  4. Was, bitte schön, hat das Frauenwahlrecht mit Demokratie zu tun? Demokratie ist, wenn die die wehrfähigen Männer sich auf dem Marktplatz versammeln und per Akklamation abstimmen! Ende der Durchsage!

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  5. Gerade nachgelesen: “1971 nahmen die ersten zehn Nationalrätinnen und die erste Ständerätin im Bundeshaus Platz.”. Ich, als Frau, sage: Kann man so oder so sehen. Ohne Frauenwahlrecht wären uns Merkel, Roth, Göring-Eckhard, Chebli, Strack-Zimmermann, von der Lügen, Paus, Esken, Lang, die Bockbaerin, Özoğuz, Bas, Kommunisten-Nancy, Lemke … etc. pp. erspart geblieben. Wo würden wir dann heute stehen? Ob es genau so viele Polizeiberichte über Messer-Männer-Streit gäbe? Und wäre “Tessa” Ganserer dann auch “Tessa”?

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