Stefan Magnet von AUF1 erklärt, dass das kürzlich gekündigte Spendenkonto des Senders bei einer ungarischen Bank ohne Vorwarnung gesperrt wurde, obwohl es laut Vertrag noch bis Anfang Mai nutzbar gewesen wäre. Diese Maßnahme sei kein Zufall, sondern Teil einer systematischen Eskalation gegen alternative Medien wie AUF1. Bereits zuvor wurden dem Sender acht Spendenkonten in der EU gekündigt. Die Sperrung erfolgte mitten in einer laufenden Spendenkampagne, was die finanzielle Existenz des Senders massiv bedroht.
Magnet berichtet, dass Unterstützer meldeten, ihre Spenden seien zurücküberwiesen worden, und dass die ungarische Bank nicht mehr auf Anfragen reagiere. Obwohl das bestehende Guthaben rechtzeitig abgezogen werden konnte, sind keine neuen Spenden mehr möglich.
Er sieht hinter diesen Vorgängen einen gezielten Versuch, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen – im Kontext größerer Entwicklungen wie dem „Great Reset“, neuen EU-Schuldenbergen und geplanten Enteignungen. Stefan Magnet ruft dazu auf, AUF1 über alternative Wege wie PayPal, Kreditkarte, Kryptowährungen oder Einkäufe im AUF1-Shop zu unterstützen. Die Situation sei kritisch, doch der Kampf um Meinungsfreiheit müsse weitergeführt werden.
Kommentare
5 Antworten zu „AUF1: Ungarische Bank sperrt Spendenkonto“
Da dürften die Berliner und /oder Brüsseler Kommunisten ihre dreckigen Finger im Spiel gehabt haben.
Das düfte deutlich machen, dass die Nationalbanken innerhalb der EU auch nur Marionetten der EZB sind.
Also Ich habe mein Spendenkonto auf einer Schweizer Kantons-Bank ! Gottseidank ausserhalb der EU…
kein vorteil……Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln.
Die Übermittlung verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatten Steuerpflichtige, die durch die Übermittlung der Kontostände auf einem Schweizer Bankkonto ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Finanzgericht Köln und der BFH wiesen dies zurück: Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten diene „der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht“.
Ja klar, die Bürgerleins MÜSSEN ARTIG SEIN, damit FRIDOLIN & Co. BILLIONEN an Steuer- und damit Bürgervermögen in krimineller Weise VERZOCKEN KÖNNEN, zuzüglich irgendwelcher Doppel- und DreifachWUMMSE.
Wo kämen wir hin….;-)
Wie gewählt, so geliefert. Am Informationsaustauschsystem sind mittlerweile selbst die schillerndsten Steueroasen beteiligt.
WENN man es richtig macht, kann man in der Schweiz allerdings nach wie vor anonym werkeln…