AfD legt Gesetzentwurf zur Bargeldnutzung vor

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Euro - Foto via pixabay
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Die AfD-Fraktion hat ihren Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung vorgelegt. Angesichts der weiterhin in den negativen Bereich strebenden Zinspolitik werde seitens  EZB und EU der Druck auf die nationalen Gesetzgeber wachsen, den Bargeldgebrauch und das Halten von Vermögensteilen in Bargeld einzuschränken, begründet die Fraktion den Antrag. Die Ergänzung zu Artikel 14 soll die uneingeschränkte Nutzung von Bargeld garantieren und den Status des Bargelds als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel festschreiben.

Hier der genaue Wortlaut:

Durch Einfügung einer entsprechenden Regelung in Artikel 14 GG wird das Recht auf Eigentum mit Blick auf die Bargeldnutzung näher bestimmt. Es wird die uneingeschränkte Nutzung von Bargeld garantiert und der Status des Bargelds als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel festgeschrieben. Die Abschaffung oder Verknappung der physischen Zahlungsmittel sowie die Einschränkung ihrer Nutzung zu Geschäfts- und Sparzwecken ist ausweislich der hier vorgeschlagenen Grundgesetzänderung fortan unzulässig. Staatliche Stellen werden hierdurch auch verpflichtet, die Bargeldnutzung der Bürger sicherzustellen. Dies geschieht etwa dergestalt, dass die Annahme von Bargeld zur Erfüllung von Verpflichtungen gerade mit Blick auf Steuern und Abgaben gewährleistet wird.



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