Die AfD-Fraktion hat erneut die Bundesregierung zu Angriffen gegen Politiker und Einrichtungen von Parteien befragt.
Für die Beantwortung wurde auf Zahlenmaterial des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zurückgegriffen. Die Staatsschutzdienststellen melden unverzüglich dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) meldepflichtige Straftaten, erklärt die Bundesregierung dazu (19/12638).
Demnach haben die Sicherheitsbehörden im zweiten Quartal 2019 insgesamt 372 Angriffe auf Mitglieder oder Repräsentanten politischer Parteien registriert. 181 Angriffe zielten auf AfD-Politiker. CDU-Repräsentanten waren in 56 Fällen betroffen, die SPD in 45, die Grünen in 32, die Linke in 20, die FDP in elf und die CSU in vier Fällen.
Das BKA registrierte im selben Zeitraum 100 Angriffe auf Parteigebäude oder Parteieinrichtungen. Von diesen Straftaten war in 53 Fällen die AfD betroffen, in zwölf die Linkspartei, in elf die SPD, in sechs Fällen die Grünen und in einem Fall die CDU. Bei den Straftaten gegen Gebäude der AfD wurden bis auf vier Fälle die Täter dem linken Spektrum zugeordnet. Bei den Angriffen gegen AfD-Mitglieder wurde eine Straftat mit rechtem Hintergrund bewertet, 22 seien nicht zuzuordnen gewesen und 158 von 181 Übergriffen schreibt man dem linken Spektrum zu.