Zwei Jahre Haft wegen Angeln ohne Angelschein?

Bad Hersfeld: Zwei Männer aus Bad Hersfeld (30 und 31) wurden am Samstagnachmittag  beim Schwarzangeln an der Fuldaaue von der Polizei erwischt.

Da beide keinen Angelschein vorweisen konnten, stellten die Beamten die Angelutensilien sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.

Folgenden Nachsatz konnte sich die Pressestelle des Polizeipräsidiums nicht verkneifen, um die Ernsthaftigkeit und die Schwere des Verstoßes zu rechtfertigen:

Der Paragraf 293 Strafgesetzbuch sagt folgendes: Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auf Freund und Helfer ist eben Verlaß, wann immer es darum geht, Hoheitsrechte gegen Illegale zu verteidigen.



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