Traugott Ickeroth: Das sagt der Oberstaatsanwalt zur Verhaftung

Nach der Hausdurchsuchung und der anschließenden Festnahme von Traugott Ickeroth brodelt die Gerüchteküche über die mutmaßlichen Gründe. O24 hat auf Nachfrage Auskunft von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhalten. Demzufolge hat das Amtsgericht inzwischen Haftbefehl erlassen und Ickeroth in Untersuchungshaft genommen. Die Vorwürfe belaufen sich, wie bereits auf der beschlagnahmten Webseite ersichtlich, auf den dringenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform (§ 127 Abs. 1 Nr.  2 lit. a), Abs. 3 StGB).


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Pressesprecher Oberstaatsanwalt Mario Krah erklärt dazu: “Der Beschuldigte soll über die mittlerweile beschlagnahmte Webseite mehrere selbst verfasste Bücher vertrieben und Beiträge in einem sog. Liveticker, die überwiegend volksverhetzende Inhalte enthalten haben sollen, veröffentlicht haben. Durch Spenden und durch den Verkauf der Bücher soll der Beschuldigte hohe Einnahmen generiert haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Verdachtslagen handelt und bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.”

Bereits im letzten Jahr hatte es eine Hausdurchsuchung bei Ickeroth gegeben. Laut Berichten auf t-online und SPIEGEL bestand hierbei ein Zusammenhang mit der Gruppe “Patriotische Union” um Prinz Reuß. Mehrere Mitglieder befinden sich heute noch in Untersuchungshaft, gegen Ickeroth hat sich entweder der Verdacht nicht erhärtet oder es lagen seitens des Generalbundesanwalts keine Haftgründe vor. Eine Presseanfrage an die GBA steht noch zur Beantwortung aus. Zum aktuellen Fall besteht offenbar kein Zusammenhang. Über den Stand der Ermittlungen der GBA hat man laut Oberstaatsanwalt Krah keine Informationen.


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Kommentare

9 Antworten zu „Traugott Ickeroth: Das sagt der Oberstaatsanwalt zur Verhaftung“

  1. „Der Beschuldigte soll über die mittlerweile beschlagnahmte Webseite mehrere selbst verfasste Bücher vertrieben“ haben.

    Darüber lassen sich allerdings, wenn dies nur eine sehr kleine Nische bedient wie hier, entgegen der Behauptung wohl kaum wie behauptet „hohe Einnahmen“ generieren. Es geht also im Kern offenbar um Steuerhinterziehung in ziemlich überschaubarer Größenordnung. Kann mich gar nicht erinnern, dass Millionenhinterzieher wie Hoeneß in U-Haft genommen worden wären…

    Bleibt also noch der Vorwurf, der „volksverhetzenden Inhalte“, die ebenfalls in der Nische Spenden generiert hätten. Auch das geht bestenfalls in sehr überschaubarer Dimension.

    Interessanter ist daher der Vorwurf der „volksverhetzenden Inhalte“ selbst. Denn dabei handelt es sich um eine politische Bewertung auf Basis eines Gummiparagraphen, mit dem man beliebig unerwünschte öffentliche Äusserungen belegen kann, wie diverse Akteure von SPD und Grünen schon illustriert haben: Islamkritik ? Volksverhetzung ! Migrationskritik ? Volksverhetzung ! Verweis auf Migrantenkriminalität ? Volksverhetzung !

    In Summe bleibt der Vorwurf der Steuerhinterziehung und ein offenkundig politisch motivierter Staatsanwalt. Sonst säße der Delinquient ganz sicher nicht dafür in U-Haft. Im besten Deutschland aller Zeiten. Gleich nach NS-Staat und DDR.

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    1. Also ich habe mir gerade nochmal den Liveticker zu einem der späteren Sicherungszeitpunkte angesehen und muss sagen, dass Behauptung, dass die Beiträge im Liveticker überwiegend Volksverhetzenden Inhalte hatte, weit her geholt ist.

      Denn im Großen und Ganzen steht da das Gleiche, was auf solchen Webseiten wie hier zu finden ist. Oder in den Kommentaren…

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  2. Rumpelstilzchen

    Stichworte: Patrioten – Prinz Reuß und seine Rollator-Gang – Volksverhetzung – Spenden – Bücher

    Der „Kampf gegen Rächz“ kennt eben keine Grenzen und schon erst recht keine Gnade !

    Dass es in diese Richtung geht, hatte ich ja bereits gemutmaßt, bevor ich diese Infos hatte.

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  3. Hmm, die genannten Vorwürfe sind interessant, jedoch haben sie alle einen Makel: sie können problemlos konstruiert und implantiert werden, ohne dass der Betreffende davon eine Ahnung hat, bis die Staatsmacht im Haus steht. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass man Leute aus politischen Gründen mit fingierten „Beweisen“ kriminalisiert und dann aus dem Verkehr gezogen hat. Es wäre interessant, ab welcher Follower-Zahl solche Aktionen bei systemkritischen Bloggern in Gang kommen. Meine Befürchtung ist, dass diese Grenze mit zunehmendem Regierungsversagen immer weiter absinkt. Denn mittlerweile gibt es ja auch die Vorschläge zur Gesetzverschärfung bei Volksverhetzung, die nun auch schon im kleinsten privaten Gesprächskreis greifen soll. Zusammen mit den frisch eingerichteten Denunziationsstellen, die auch Verstöße unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sammeln sollen, ergibt sich da eine sehr ungute Perspektive.

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    1. Rumpelstilzchen

      Der Fascho-Staat-Gummiknüppel „Volksverhetzung“ soll jetzt noch – strafverschärfend (!) – durch die „Tatvariante“ Antisemitismus ergänzt werden.

      Damit auch endgültig jeder „rechte Pupser“ niedergeknüppelt werden kann.

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      1. Nützt den alles nix mehr. Nach der HLKO Art. 50 ist es völkerrechtlich untersagt, ein ganzes Volk für die Straftaten Einzelner zur Rechenschaft zu ziehen. Da nützen auch die Nürnberger Prozesse nichts, weil kein faires Verfahren, das ebenfalls nach der HLKO zu fordern ist. Harlan Fisk Stone, oberster Richter im Supreme Court 1946: Nueremberg Trials a High Grade Lynch Party (die Nürnberg-Prozesse eine hochgradige Lynch-Party).
        Man muß wissen, die HLKO ist ein völkerrechtlicher Vertrag! Man möge vor diesem Hintergrund die Abschaffung der Nationalstaaten bzw der nationalen Identität, z B auch durch Überfremdung multikulti, überdenken! Cui bono? Wem nützt das? Den Hauptkriegsverbrechern, den NAtionalZIonisten!

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  4. Rumpelstilzchen

    Angeblich 15-jähriger Schleuser fährt 27 Asyl-und Vollversorgungs-Forderer…äh…Fachkräfte von Polen nach Germoney.

    https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/sachsen-schule-statt-jugendknast-fuer-15-jaehriger-schleuser-86033482.bild.html

    Läuft doch alles ganz im Sinne von Näntzi.

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  5. Geht eigentlich alles gar nicht. AO §1 Diese Abgabenornung ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäische Gemeinschaften anwendbar! Steht so drin! Nur das Deutsche Volk ist von der verbliebenen Fremdverwaltung der Alliierten West im vereinten Witschaftsgebiet dazu gezwungen worden ohne völkerrechtlich dazu verpflichtet sein zu können.
    Zum Verständnis gehört zwingend das BGBl II Nr 36 1990 Seite 1274 dazu. Dieses BGBl wird immer wieder herangezogen und als Beweis der weiterbestehenden Besetzung genommen, was aber völlig falsch ist. Nur erkennt das der Normalo nicht, da er rechtlich nicht geschult ist, was sich die Feinde des Deutschen Volkes zum Nutzen gemacht haben.
    Realiter haben wir, das Deutsche Volk, das Recht, jeden BRDdvD Judikativler und Exekutivler sofort und ohne Umschweife mit ner Kugel zu bedienen, damit er im Sarg nachdenken kann, was er falsch gemacht hat. Letzteres ergibt sich als zwingende Folge aus BGBl II 1990, wegen fortgesetztem Völkerrechtsverbrechen durch die Feindverwaltung der BRDdvD.

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  6. Rumpelstilzchen

    Hamburg-Shithole: Junge Frau will mittags ihr Kind von der Schule abholen und wird dabei von zwei „Männern“ abgegriffen, aufs Schulgelände gezerrt und vergewaltigt.

    https://www.focus.de/panorama/am-helllichten-tag-frau-will-kinder-abholen-und-wird-von-maennern-vergewaltigt_id_242426235.html

    Im besten Deutschland das es jemals gab, wo wir „gut und gerne leben“.

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