Traugott Ickeroth: Das sagt der Oberstaatsanwalt zur Verhaftung

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Nach der Hausdurchsuchung und der anschließenden Festnahme von Traugott Ickeroth brodelt die Gerüchteküche über die mutmaßlichen Gründe. O24 hat auf Nachfrage Auskunft von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhalten. Demzufolge hat das Amtsgericht inzwischen Haftbefehl erlassen und Ickeroth in Untersuchungshaft genommen. Die Vorwürfe belaufen sich, wie bereits auf der beschlagnahmten Webseite ersichtlich, auf den dringenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform (§ 127 Abs. 1 Nr.  2 lit. a), Abs. 3 StGB).

Pressesprecher Oberstaatsanwalt Mario Krah erklärt dazu: “Der Beschuldigte soll über die mittlerweile beschlagnahmte Webseite mehrere selbst verfasste Bücher vertrieben und Beiträge in einem sog. Liveticker, die überwiegend volksverhetzende Inhalte enthalten haben sollen, veröffentlicht haben. Durch Spenden und durch den Verkauf der Bücher soll der Beschuldigte hohe Einnahmen generiert haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Verdachtslagen handelt und bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.”

Bereits im letzten Jahr hatte es eine Hausdurchsuchung bei Ickeroth gegeben. Laut Berichten auf t-online und SPIEGEL bestand hierbei ein Zusammenhang mit der Gruppe “Patriotische Union” um Prinz Reuß. Mehrere Mitglieder befinden sich heute noch in Untersuchungshaft, gegen Ickeroth hat sich entweder der Verdacht nicht erhärtet oder es lagen seitens des Generalbundesanwalts keine Haftgründe vor. Eine Presseanfrage an die GBA steht noch zur Beantwortung aus. Zum aktuellen Fall besteht offenbar kein Zusammenhang. Über den Stand der Ermittlungen der GBA hat man laut Oberstaatsanwalt Krah keine Informationen.


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