Im Prozess gegen Dr. med. Walter Weber, dem vorgeworfen wird, seit 2020 zahlreiche unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Zusätzlich soll ihm die Ausstellung von Maskenbefreiungs-Attesten untersagt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft Dr. Weber vor, seine Patienten nicht untersucht zu haben, obwohl sie die Notwendigkeit einer physischen Untersuchung betont. Die Verteidigung argumentiert hingegen, dass die von Dr. Weber ausgestellten Atteste korrekt waren und die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen zur Richtigkeit der Atteste durchgeführt hat.
Im Laufe des Prozesses wurden mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt, darunter die Ladung des Leiters des RKI, Prof. Dr. med. Lars Schaade, und die Beiziehung von Akten und Protokollen aus anderen Verfahren im Zusammenhang mit Maskenbefreiungs-Attesten. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anträge als Prozessverschleppung ab.
Die Verteidigung kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und wirft ihr vor, Dr. Weber absichtlich schädigen zu wollen. Der Prozess wird am 4. Dezember 2024 fortgesetzt. An den folgenden Verhandlungstagen sollen unter anderem der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher und die ehemaligen Senatorinnen Melanie Leonhard und Cornelia Prüfer-Storcks im Selbstladeverfahren geladen werden.


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