Keine Haftgründe: Polizei lässt Vergewaltiger-Pärchen laufen

Im Unrechtsstaat Deutschland kann man wegen unliebsamer Meinungsäußerungen hinter Gittern landen, aber brutale Gewaltverbrecher, Triebtäter und Kinderschänder haben selbst im Wiederholungsfall nicht viel zu befürchten. Ein sadistisches Pärchen lockte ein Frau über eine Rating-Plattform in die Falle, um sie stundenlang zu vergewaltigen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich keineswegs um einen Unbekannten und doch wurden er und seine Partnerin nach der Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Wann schlagen sie wieder zu?

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Geestland. Am Sonntagmorgen, gegen 8.30 Uhr wurde der Polizei über Notruf eine Vergewaltigung im Bereich des Sieverner Sees gemeldet. Die eingesetzten Beamten trafen am Tatort auf das 31-jährige Opfer aus Westniedersachsen. Nach bisherigen Erkenntnissen war die Frau am Samstagabend gegen 23 Uhr nach Sievern gekommen, um sich mit einem Mann zu treffen, den sie über eine Dating-Plattform im Internet kennengelernt hatte. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte sich der spätere Täter von einer anderen Person zu dem verabredeten Treffpunkt bringen lassen und wurde später von dort auch wieder abgeholt. Die junge Frau wurde über mehrere Stunden festgehalten und vergewaltigt. Gegen Morgen konnte das Opfer in einem unbeobachteten Moment aus ihrem Fahrzeug flüchten und mit Hilfe von Passanten die Polizei rufen. Die 31-jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei konnte den Täter und eine weitere Person identifizieren und vorläufig festnehmen. Nach ersten Vernehmungen wurden beide wegen fehlender Haftgründe wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Bei den Personen handelt es sich um einen 33-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus der Stadt Geestland. Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bereits einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten.



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4 Kommentare

  1. Kann nur kotzen, lieber Haftrichter, vielleicht siehst Du ja mal einen Haftgrund wenn sowas Deiner Frau zustößt ??? Wichser!!!

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  2. Das ist ein weiterer unglaublicher Justiz-Skandal, als Haftgründe kommen nämlich fehlender fester Wohnsitz, Flucht- oder WIEDERHOLUNGS-GEFAHR infrage.

    Wenn der Beschuldigte, wie gemeldet, “bereits einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten ist”, ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass er Wiederholungstäter ist und damit der Haftgrund Wiederholungsgefahr vorliegt.
    Abgesehen vom konkreten Fall sind Vergewaltiger, die Fremde überfallen oder sich an Kindern vergehen, grundsätzlich gefährlich und es ist von weiteren Gewalttaten auszugehen, wenn sie nicht durch Einsperren daran gehindert werden.

    Auch Fluchtgefahr kann bei mit hohen Strafen bewehrten schweren Gewalttaten wie einer Vergewaltigung in der Regel angenommen werden, da die Täter versucht sind, sich der Strafe zu entziehen. Das gilt natürlich erst recht für ausländische Täter, die hier nicht sozial verwurzelt sind.

    Psychologisch gesehen ist es natürlich auch fatal, wenn die ermittelten Tatverdächtigen gleich wieder auf freien Fuss kommen, sie sehen das als Botschaft, dass ihre Tat eine Kleinigkeit sei, weil sie ja gleich wieder frei sind und ihnen erst mal nichts passiert.

    An solchen Fällen sehen wir ein Totalversagen von Teilen der Justiz, die anscheinend vergessen haben, dass es ihre Aufgabe ist, die Menschen und die Gesellschaft insgesamt vor Straftaten zu schützen.
    Wenn die Justiz, wie derzeit oft, bei dieser Aufgabe versagt, hat sie keine Existenzberechtigung !

    1. Das Problem ist vermutlich, dass die Knäste der BRDigung bereits randvoll sind.
      Darüber spricht natürlich so gut wie keiner.

      Was nicht sein darf, kann nicht sein, im besten Deutschland….

Kommentare sind geschlossen.