Bhakdi muss erneut vor Gericht

Screenshot Youtube

Die Kieler Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch des Amtsgerichts Plön für Sucharit Bhakdi eingelegt. Der 76-jährige Professor für Mikrobiologie muss sich erneut dem Vorwurf der Volksverhetzung stellen. Im ersten Verfahren hatte die Staatsanwältin eine Strafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro gefordert.

Bhakdi wurde vorgeworfen, Kritik an der Impfpolitik in Israel geäußert und dabei zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens aufgestachelt zu haben. Zusätzlich soll er jüdische Menschen “böswillig verächtlich gemacht haben”. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, im September 2021 in Kiel in einer Rede die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen mit einem “Endziel” in Verbindung gebracht zu haben. Zudem wird Bhakdi beschuldigt, das Schicksal von Menschen jüdischen Glaubens unter der Nazi-Herrschaft verharmlost zu haben.

Wie weiters bekannt wurde, wird es erst im nächsten Jahr zu einem ersten Termin vor dem Landgericht kommen.



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4 Kommentare

  1. Sucharit Bhakdi ? Schon wieder ? 76 Jahre ? If my Memory serves me well….mit 76 defacto ein Nachkriegskind und kann daher nie Mitglied der NSDAP gewesen sein !! Und den GRÖFAZ mit den Seinen kann Er auch nicht persönlich gekannt haben. Also Schluss mit dem Schei**.

  2. Ich fordere:

    3 Jahre HAFT für die Staatsanwältin wegen Rechtsbeugung sowie sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei Verlustigerklärung sämtlicher staatlichen Gehalts- und Pensionsansprüche.

  3. Die Angst vor der Wahrheit ist riesengroß, doch das Repertoire der Wahrheitsgegner
    ist eng limitiert, einfältig und dumm – es muss halt ihrem intellektuellen Horizont entsprechen.

  4. Der einzige Sinn sowohl der Klage als auch der Revision besteht in dem, was bei der Stasi unter “Zersetzung” firmierte: es geht einzig darum, politisch unerwünschte Gegner mit allen Mitteln zu zermürbend. Und sei es mit vollkommen sinnfreien Klagen.

    Man sollte sich die Namen der Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft merken, die diese Art der politischen Verfolgung betreiben.

Kommentare sind geschlossen.