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Freispruch für Bhakdi

Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Gericht in Plön bewertete die Reden des Angeklagten während der Corona-Pandemie als nicht strafbar. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen.

Der Richter sagte, dass bei mehrdeutigen Aussagen auch andere Deutungen berücksichtigt werden müssten. Es könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.

Bemerkenswert: Ein Polizist, der als Zeuge geladen war, sagte aus, eine Demonstration mit Bhakdi sei vollkommen friedlich verlaufen. Nach seiner Aussage wünschte er dem Angeklagten viel Glück. Noch ist allerdings nicht das letzte Wort gesprochen. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.

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Kommentare

  1. Die Oberstaatsanwältin und Antisemitismusbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Silke Füssinger hatte ihre Hausaufgaben nicht gemacht und das besagte Interview, um das es ging, nicht einmal in voller Länge angeschaut. Sie kannte also ein paar Sätze, auf die sie ihre Anklage stützte, ohne den jeweiligen Kontext. Es scheint ihr nicht einmal peinlich zu sein.

      1. Bhakdi-Anwalt: Haben Medien »Beihilfe zum Mord« geleistet?
        »Scharfmacher der Impfpropaganda haben Millionen Impfopfer auf dem Gewissen«

        Nach dem Freispruch für Prof. Sucharit Bhakdi könnte es nun rechtliche Konsequenzen für Journalisten geben, die zur öffentlichen Vorverurteilung des meistzitierten Virologen der Welt beigetagen haben, sagte Bhakdis Anwalt Martin Schwab gestern im Gespräch mit dem unabhängigen Journalisten Alexander Wallasch.

        Vor allem sogenannte »Journalisten« wie Lars Wienand von »T-Online« hätten im Vorfeld des Prozesses »wahnsinnig getrommelt« so Wallasch. Eine faire Berichterstattung sei Sucharit Bhakdi in den Konzernmedien »während der gesamten Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt widerfahren und wird ihm wohl auch in Zukunft nicht widerfahren. Die Konzernmedien haben sich in ihren selbstgeschaffenen Feindbildern verfangen«, sagte Anwalt Martin Schwab.

  2. “Die Würde des Menschen ist antastbar.” – 
    Drei Vorwände für obrigkeitsstaatliche Anmaßungen diktatorisch-schleichender Machtergreifungen unter den Herrschaftsaspekten von “Notstand” und “höherer Gewalt”

    1.) Die Würde des Menschen ist antastbar, wenn Politik nur noch mittels einer durch willkürlich konstruierte “Notstandsverordnungen” und “Notverordnungen” diktatorisch aufoktroyierten Herrschaft der herrschenden Interessengruppen aufrechterhalten werden kann.
    2.) Die Würde des Menschen ist antastbar, wenn die Gerichte eines solchen “Notstands-Polizei- und Überwachungsstaates neuen Typs” obrigkeitsstaatlich bewusst nicht gewillt sind, irgendeine Art von “Restwürde irgendeines Menschen” noch schützen zu wollen.
    3.) Die Würde des Menschen ist antastbar, wenn für die sich etablierenden “Notstands-Sondertribunale” und deren blitzartig aufgestellter “Sonder- und Gesinnungs(schnüffel)polizei” in einem solchen “Notstands-Polizei- und Überwachungsstaat neuen Typs” das aufgrund eben dieses bewusst halluzinierten “Staatsnotstandes” für einen indetermierten Zeitraum obrigkeitsstaatlicher Willkürherrschaft “außer Kraft und Gültigkeit gesetzte BRD-Grundgesetz” nicht mehr Maßstab rechtsstaatlichen Handelns sein darf.

    Fazit: Die Würde des Menschen ist antastbar und aberkannt.

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