Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Gericht in Plön bewertete die Reden des Angeklagten während der Corona–Pandemie als nicht strafbar. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen.
Der Richter sagte, dass bei mehrdeutigen Aussagen auch andere Deutungen berücksichtigt werden müssten. Es könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.
Bemerkenswert: Ein Polizist, der als Zeuge geladen war, sagte aus, eine Demonstration mit Bhakdi sei vollkommen friedlich verlaufen. Nach seiner Aussage wünschte er dem Angeklagten viel Glück. Noch ist allerdings nicht das letzte Wort gesprochen. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.
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