Politischer Prozess auch gegen Professor Bhakdi?

Da fällt im Rechtsstaat der Putz von den Decken: Der frühere Universitätsordinarius Professor Bhakdi soll nach seinem Freispruch durch das Amtsgericht Plön erneut in derselben Sache angeklagt werden, dieses Mal beim Landgericht (hier). Damit ist für Kritiker die Meinungsfreiheit im angeblich besten Rechtsstaat des Kosmos nahezu vollständig unter die Räder gekommen. Bemüht für die erneute Anklage wird der berüchtigte Volksverhetzungsparagraf, der vielfach als gerichtlicher Freifahrtschein zur Unterdrückung unerwünschter Kritik angesehen wird.

Man muss wissen, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland von der Politik gesteuert werden. Sie ist weisungsbefugt und damit Herrin aller Personen und Lagen. Anträge auf Hausdurchsuchungen bei Konkurrenzparteien im Wahlkampf, die Beendigung von Verfahren gegen Parteiprominente, die Anklage politischer Gegner und die Einlegung von Revisionen gegen nicht genehme Urteile sind für die Justizminister und -senatoren jederzeit und überall möglich. Wie weitgehend die Politiker von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen, bleibt in einer großen Dunkelzone verborgen. Denn selbstverständlich bedarf es für einen „Ministerhinweis“ an die Ermittlungsbehörden weder der Schriftform, noch ist aufstiegswilligen Staatsanwälten verborgen, was der Minister und seine Kollegin gerne sähen.

Ermittler und Kläger kann die Politik nach eigenem Ermessen an- oder abschalten

Für manchen Beobachter ist ohne Weiteres klar, dass sogar der Millionenverschub von Parteispendengeld durch deutsche Bundeskanzler nicht zur Anklage, geschweige denn Verurteilung hat führen können. Ein Vergleich: In Italien und Frankreich sind unabhängige Ermittlungsinstanzen tätig die schon mehrere Staats- und Ministerpräsidenten angeklagt und verurteilen lassen haben. 

Zum aktuellen Fall Professor Bhakdi: Die oberste Weisungsgeberin, ob Berufung gegen das Freispruchurteil von Plön eingelegt wird oder nicht, ist die CDU-Justizministerin von der Decken in Kiel. Ihr schillernder Parteifreund und Ministerpräsident Günther sitzt gleich daneben. Dass dieses Duo unbeteiligt sein soll an politischen Prozessen gegen unliebsame prominente Kritiker, kann man vielen Leuten erzählen, aber nicht allen.

Fazit: Das Nachkriegsresiduum der US-Amerikaner und Briten muss weg, das die deutsche Justiz hälftig der Politik unterstellt hat, um die Umerziehung des Volkes („Reeducation“) weg vom Nazitum und hin zur Atlantikbrücke gerichtlich zu flankieren. Dass die Politisierung der Justiz in Deutschland auch heute noch die Freunde der Justizminister schützen und ihre Gegner verfolgen lassen kann, ist ein Skandal. Professor Bhakdis Fall befindet sich mitten in dieser Gemengelage. 



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2 Kommentare

  1. “Ermittler und Kläger kann die Politik nach eigenem Ermessen an- oder abschalten”

    Das ist formaljuristisch korrekt. ABER: Dazu gehören IMMER zwei: Ein ANSTIFTER und ein AUSFÜHRENDER.

    OHNE WILLIGEN und DIENSTBEREITEN Ausführenden und Vollstreckenden hat der ANSTIFTER schlechte Karten.

    Darin liegt das KERNPROBLEM: Wir müssen uns klar machen, dass die Ausführenden und Vollstreckenden eine beamtenrechtliche REMONSTRATIONSPFICHT haben, wenn sie erkennen (und das tut dieser intelligente und bestausgebildete Persoanenkreis mit Sicherheit !), dass hier das geltende Recht, insbesondere das GRUNDGESETZ, aber auch die geltenden Strafgesetze, mit Füßen getreten und Unschuldige von Staats wegen GEHETZT werden sollen (möglichst bis sie von selbst vor Erschöpfung tot umfallen)

    Hinzu kommt: Dass wir uns hier eindeutig im Bereich der RECHTSBEUGUNG bewegen, ein STRAFTATBESTAND gem. § 339 StGB, welcher als VERBRECHENS-Tatbestand mit einer MINDESTstrafe konzipiert ist (im Vergleich zu minderschwerden VERGEHENS-Tatbeständen, wie z.B. Diebstahlsdelikte o.ä.).

    Daraus folgt: Ein sich AUF DEM BODEN der FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG bewegender BEAMTER darf eine derartige “Anweisung” niemals und unter gar keinen Umständen ausführen, wenn er sich nicht selbst zum VERBRECHER machen will !

    So schaut`s aus.

    Wären also die maßgeblichen Beamten INTEGER, hätten auch POLITISCHE VERBRECHEN wie dieses Schmierentheater gegen den Mikrobilogie-Professor keine Chance.

    Wir müssen den RECHTSSTAAT wieder EINSETZEN und DIE ANSTIFTER IN DEN KNAST verfrachten. Erst dann können wir wieder von einem Rechtsstaat sprechen.

  2. Eine „ Reeducation “ kommt, aber Anders als Angedacht ! Ich empfehle hier die Grün*azis und Kommunisten dafür zu bestrafen und danach umzuerziehen ! Wo dieses erfolglos bleibt, wird halt ausgebürgert. Punkt. Es findet sich bestimmt ein Staat, der solchen Individuen für eigene Zwecke Asyl gewähren wird (oder auch nicht).

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