Bekommt Susannas Killer lebenslänglich?

Foto: Polizei Wiesbaden / Vermisstensuche

In Wiesbaden hat der Prozess gegen den Iraker Ali B. begonnen. Den Mord an der 14-jährigen Susanna hatte er in Vernehmungen gestanden, die Vergewaltigung aber bestritten. Da er zum Tatzeitpunkt bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird der Fall anders als das brutale Verbrechen an der 15-jährigen Mia in Kandel nicht nach Jugendstrafrecht verhandelt. Ali B. droht somit eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Die Familie von Ali B. war 2015 nach Deutschland eingereist, hatte dann 2016 einen Asylantrag gestellt, der von den Behörden abgelehnt wurde. Dennoch blieb die Familie in Deutschland. Erst zehn Tage nach der Tat floh Ali B. mit den Eltern und fünf Geschwistern über Istanbul in den Irak. Wegen seiner Rückführung nach Deutschland hagelte es Strafanzeigen gegen den Bundespolizeipräsidenten Romann und weitere zehn Beamte. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung wurde allerdings eingestellt.

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Neben dem Mord und der Vergewaltigung von Susanna wurde Ali B. auch die Vergewaltigung eines 11-jährigen (!) deutschen Mädchens vorgeworfen.

Der Fall Susanna sorgte auch international für Schlagzeilen, da sie Mitglied der jüdischen Gemeinde war. Die Mutter, sowie ihr Lebensgefährte wurden in “sozialen Netzwerken” und Teilen der Presse scharf kritisiert, weil sie “regierungskritische Posts” über Facebook geteilt hatten. In dem Zusammenhang wurde auch seitens der AfD nach einer Beteiligung von Jan Böhmermann an dem “Cyber-Mobbing” gefragt. Die Bundesregierung blieb bis heute eine Antwort schuldig.

Während im Gericht verhandelt wurde, fand draußen eine Kundgebung statt.



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