Vermeintliche Corona-Aufarbeitung verdeckt den unnötigen Masern-Impfzwang

Der frühere Gesundheitsminister Spahn steht in der Kritik, weil er für Milliardenschäden verantwortlich gemacht wird, die jetzt dem Bund durch Klagen von Maskenherstellern entstehen. Das ist gut und richtig, aber der Ex-Minister hat als Lobbyist der Pharmaindustrie noch mehr Schuld auf sich geladen.

2019 wurden ganze 514 Masernfälle durch das RKI registriert und flankiert durch eine medial befeuerte Hysterie zum 1. März 2020 eine Impfpflicht im Rahmen des Masernschutzgesetzes eingeführt.

Dazu wurden drastische Maßnahmen erlassen, um Eltern zu verfolgen, die ihre Kinder nicht impfen lassen.

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte. 

Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.

bundesgesundheitsministerium.de

Einen kleinen Hoffnungsschimmer stellt ein Gerichtsurteil aus September 2023 dar, nach dem Eltern das Zwangsgeld erlassen worden war, weil die Schulpflicht höher als die Pflicht zur Impfung anzusehen sei. Die Eltern hätten ihrer Informationspflicht genügt, so der Richter. Das heißt in der Praxis, dass nicht gegen Masern geimpfte Kinder vom Besuch eines Kindergartens ausgeschlossen sind. Wie ist das mit „Anti-Diskriminierungsgesetzen“ zu vereinbaren?

Und wer kommt für die Schäden auf, die nachweislich durch eine Masernimpfung entstehen?

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Kommentare

2 Antworten zu „Vermeintliche Corona-Aufarbeitung verdeckt den unnötigen Masern-Impfzwang“

  1. Rumpelstilzchen

    Der Masern-Impfzwang ist ein VERBRECHEN, und all diejenigen, die für dieses Verbrechen im Bunten Tach gestimmt haben, gehören auf der Stelle in den Knast.

    Allerdings muss man dazu inzwischen wohl auch alle ignoranten und notorischen Kartellparteienwähler zählen !!

  2. Richtig, Herr van de Rydt, die Masern-Impfung war der geplante Testlauf – wie weit man gehen kann – für die Corona-Gentherapie.

    Schon damals waren die Hauptzielrichtungen gegen die Kinder (damit auch gegen die Eltern und Familien) und das Gesundheitswesen ausgerichtet.

    Leider ist die Gehirnschaltung bei vielen Menschen auf Kurzzeitgedächtnis programmiert und so können sie auch nicht mehrere Einzelvorkommnisse in einem Gesamtkontext sehen.

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