#Medienstaatsvertrag: Kein Grund zur Beunruhigung für Youtuber

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Der neuen Medienstaatsvertrag tritt neben weiteren neuen Gesetzen in diesem Jahr in Kraft. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS informiert darüber in einem neuen Video.

Zuvor hatte er bereits ausführlich über den Medienstaatsvertrag berichtet, der bei vielen Youtubern für Magenschmerzen sorgte. Aus Angst vor hohen Lizenzgebühren verzichteten viele Kanäle auf Livestreams. Laut WBS fallen aber erst Livestreams, die mindestens 20.000 Zuschauer erreichen, unter diese Lizenzpflicht. Das betrifft nur die wenigsten Kanäle. Es besteht also kein Grund, auf Livesendungen zu verzichten.


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