Zum Inhalt springen

Freie Privatstädte – Die goldene Regel

Eine Einführung von Titus Gebel in das Thema der “Freien Privatstädte”…

Es werden in den nächsten Tagen und Wochen viele weitere Folgen erscheinen…!

Stellen Sie sich vor, ein privates Unternehmen bietet Ihnen als „Staatsdienstleister“ Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum in einem abgegrenzten Gebiet. Diese Leistung umfasst Sicherheits- und Rettungskräfte, einen Rechts- und Ordnungsrahmen sowie eine unabhängige Streitschlichtung. Sie zahlen einen vertraglich fixierten Betrag für diese Leistungen pro Jahr. Der Staatsdienstleister als Betreiber des Gemeinwesens kann den Vertrag später nicht einseitig ändern. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass er eingehalten wird und einen Schadensersatzanspruch bei Schlechterfüllung. Um alles andere kümmern Sie sich selbst, können aber auch machen was Sie wollen, solange Sie die Rechte anderer nicht beeinträchtigen. Und Sie nehmen nur teil, wenn und solange Ihnen das Angebot zusagt. Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Staatsdienstleister werden vor unabhängigen Schiedsgerichten verhandelt, wie im internationalen Handelsrecht üblich. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seine Macht auf andere Weise, wandern seine Kunden ab und er geht in die Insolvenz.

Im ersten Teil des Buches werden grundsätzliche Fragestellungen behandelt, denen sich jede Gesellschaftsordnung stellen muss. Daraus leitet sich das im zweiten Teil beschriebene Konzept Freier Privatstädte ab; weiter werden historische und aktuelle Vorbilder betrachtet.

Der dritte Teil bespricht konkrete Umsetzungsfragen bei der Errichtung Freier Privatstädte. Schließlich wird im vierten Teil ein Ausblick auf künftige Entwicklungen gegeben



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

Tragen Sie sich für unseren Newsletter ein