Fahrverbote: Ba-Wü droht Zwangsgeld

Diesel - Foto: O24 CC 2.0
Diesel – Foto: O24 CC 2.0

Die sogenannte “Deutsche” Umwelthilfe hat wieder einmal geklagt:

Durch einen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 hat dieses dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht bis zum 1. Juli 2019 Fahrverbote für Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufnimmt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, welches eine schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist – so das Gericht – zu erfüllen. Weitere geplante Maßnahmen wie der Aufbau von Luftfiltersäulen seien in ihrer Wirkung nicht ansatzweise vergleichbar mit denen eines zonalen Fahrverbots für Euro 5-Diesel-Fahrzeuge.

Mit Blick auf die beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt das Gericht fest: “(…) der neuen Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot grundsätzlich ausgeschlossen wäre. (…) Vor diesem Hintergrund rechtfertigt die Einführung des § 47 Abs. 4a BImschG in Verbindung mit den vorgelegten Prognosen auch nicht das Absehen von Fahrverboten von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten Umweltzone.”

Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1. September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September 2019 in Kraft treten.



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