Dieselskandal: OLG Karlsruhe will VW wegen sittenwidriger Schädigung verurteilen


Der Abgasskandal lässt VW keine Ruhe. Nachdem der Bundesgerichtshof vor kurzem Sachmängelansprüche bejaht hatte, droht dem Autobauer aus Wolfsburg eine weitere Schlappe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies in einem dort anhängigen Berufungsverfahren (Aktenzeichen 13 U 142/18) darauf hin, dass die vom Kläger begehrten Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Autokonzerns begründet seien. Wie der Bundesgerichtshof wählte das Oberlandesgericht den ungewöhnlichen Weg, seine Rechtsauffassung mittels Pressemitteilung kund zu tun. Der Kläger hatte einen VW Sharan für 33.000 Euro mit, wie sich später herausstellte, unerlaubter Motorsoftware gekauft. Um Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren sei der Kläger über deren Verwendung getäuscht worden. Das Gericht bejahte einen “besonders verwerflichen Charakter” dieser Tat. Der Kläger könne deshalb von VW Schadenersatz verlangen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe reiht sich damit in eine ganze Reihe von Oberlandesgerichten ein, die zuletzt Schadenersatzansprüche von Dieselfahrern gegen die Hersteller bejaht hatten.

Jüngst hatte der Bundesgerichtshof mittels Pressemitteilung seine Rechtsauffassung verbreitet, wonach die von VW verwendete Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstelle, und die Fahrzeuge nicht zur Nutzung im Straßenverkehr geeignet seien. Diese Entwicklung der Rechtsprechung macht deutlich: Dieselfahrer haben sehr gute Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

“Die vom Gericht ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft in vielen Fällen darauf hinaus, dass die Betroffenen über den Rechtsweg nahezu das Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug erhalten können. Die Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe erst ab 2017 angeordnet wurden”, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte.


Mehr von Opposition 24

Mit einem kostenlosen Abonnement erhalten Sie alle Beiträge per Email



Elektroschocker Power 500.000 Volt (frei ab 18 Jahre!) – hier bestellen!


 

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit

Oder per Banküberweisung - herzlichen Dank!

Nachrichtenversand

Hier eintragen und alle Beiträge kostenlos per Email erhalten - jederzeit abbestellbar

Weiterlesen