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Ab September gilt das Halogenlampenverbot – kaum jemand weiß Bescheid

Halogenlampe mit Stecksockel
Halogenlampe mit Stecksockel

Noch immer schwören viele Verbraucher auf das warme Licht der verbotenen Glühbirnen und können sich gar nicht so recht mit dem oftmals als unangenehm empfundenen Licht der sogenannten Energiesparlampen anfreunden. Und nun kommt das nächste Verbot, von dem laut einer Studie jeder zweite Deutsche noch nie etwas gehört hat. Ab September dürfen Händler nur noch alte Warenbestände von Halogenlampen verkaufen, die dann vom Markt verschwinden soll.

Das “Verbot” umfasst vor allem die weitverbreiteten, klassischen Halogen-“Glühlampen” mit einem typischen Glaskolben, die rundum Licht abgeben, einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen und ohne Trafo betrieben werden. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen.



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