Vornamen müssen ab 2020 geschlechtsneutral sein

 

Reine Mädchen- oder Jungennamen sind ab dem 01.01.2020 nicht mehr zulässig. So sieht es die neue EU-Richtlinie zu genderneutralen Vornamen vor. Für die Standesämter bedeutet das viel Arbeit. Sämtliche Register müssen überprüft werden, denn nicht eindeutig mehrdeutige Vornamen werden ersatzlos gestrichen.

Neu aufgenommen werden sogenannte Unisex-Namen, die aktuell noch von den Standesämtern abzulehnen sind, weil sie keinem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Für altherrrkömmliche Vornamen muss zukünftig immer die neue Schreibweise berücksichtigt werden, so wird ein Franz nur noch in Verbindung mit der weiblichen Variante Franziska genehmigt. Im Personalausweis steht dann Franziska, Klausdia oder Michael*a. Namen ohne zweigeschlechtliche Varianten, wie beispielsweise Monika, Lothar oder Norbert sind dann nicht mehr zugelassen.


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Eine Ausnahme gilt für Nicht-EU-Bürger. Diese können aus religiösen Gründen eine Sondergenehmigung beantragen, die auch nach einer Einbürgerung Bestand hat.



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