MfiZ informiert: Den Kindern zuliebe #Halloween zu #Halaloween machen

In zwei Tagen ist es wieder soweit. In vielen Regionen feiern Kinder und Jugendliche Halloween und ziehen als Monster oder Hexen verkleidet von Haus zu Haus und fordern “Süßes oder Saures!” Der vor allem in den USA beliebte Brauch erfreut sich auch hierzulande immer größerer Beliebtheit. Vor wenigen Jahren wussten manche Erwachsene nicht, wie sich verhalten sollten, wenn plötzlich Gruselgestalten an der Haustür klingelten und mit Streichen drohten, mittlerweile hat sich das geändert. Viele Supermärkte haben entsprechende Süßigkeiten im Angebot, die gerne an die Kinder verteilt werden.

Das Ministerium für interreligiöse Zusammenarbeit (MfiZ) informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass für muslimische Kinder der Verzehr von Weingummi aus religiösen Gründen verboten ist. Ihnen kann man mit Gummibärchen, Teufelchen, Vampiren und Zombies aus der Tüte keine Freude machen. Damit auch sie von dem Fest nicht ausgeschlossen und in ihren Gefühlen verletzt werden, sollen Verbraucher auf das Halal-Zeichen achten, das als einziges Gütesiegel garantiert, dass die Nahrungsmittel gemäß den Vorschriften des Islams zubereitet worden sind. Unter dem Hashtag #Halaloween macht das MfiZ auf diese besonderen Bedürfnisse aufmerksam.

Transport von Halal-Fleisch auf der Autobahn – Foto: O24


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