
Seit dem 26. März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft und muss deshalb als geltendes Recht von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Im Bundestag sieht man davon jedoch wenig. Bis auf den dienstältesten Abgeordneten Wolfang Schäuble, der in seiner langen Karriere mehrere Ministerämter und Posten bekleidete, gibt es keinen weiteren Rollstuhlfahrer im Parlament. Zudem weist der CDU-Politiker keine geistige Behinderung auf, sondern ist nur körperlich beeinträchtigt und war schon Abgeordneter, bevor er durch ein Attentat schwer verletzt wurde und seitdem als Querschnittsgelähmter auf den Rollstuhl angewiesen ist. Hätte er auch mit einer angeborenen Behinderung die nötige Förderung erhalten, um seinen Dienst als Abgeordneter antreten zu können? Wohl kaum. Hier müssen die Parteien auf Quotenregelungen drängen, sonst droht Deutschland zum 25-jährigen Jubiläum der Konvention im nächsten Jahr eine peinliche Blamage.
Wenn zum Beispiel eine junge Frau mit Down Syndrom gerne Außenministerin werden möchte, dann darf das in einem reichen Industrieland mit ausgeprägten Sozialsystem wie Deutschland keine Frage sein. Es gilt alle Hebel in Bewegung zu setzen, um diesen Traum zu erfüllen. Wie heißt es so schön beim Institut für Menschenrechte:
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Während früher das medizinisch-defizitäre Verständnis von Behinderung im Vordergrund stand, Behinderung als Nachteil empfunden worden ist und Menschen mit Behinderungen von der Politik als Bittsteller*innen wahrgenommen wurden, ist es durch die UN-BRK gelungen, einen menschenrechtlichen Ansatz zu etablieren: Menschen mit Behinderungen sind Träger*innen von Menschenrechten und der Staat ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Behinderung wird in diesem Verständnis als Bereicherung der menschlichen Vielfalt angesehen.
Den letzten Satz sollten sich alle Bundestagsabgeordneten hinter die Ohren schreiben. Wann haben sie zuletzt für Frauenquoten, mehr Migrant:innen und Transpersonen gestritten und dabei die Behinderten vergessen, die meist nicht mal Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten? Der Bundestag als Aushängeschild der sozialen Marktwirtschaft sollte mit gutem Beispiel voran gehen.
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Die für Deutschland verbindliche Konvention enthält Prinzipien (zum Beispiel Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion), Verpflichtungen (zum Beispiel Partizipation, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit) und Einzelrechte (bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Ziel der Konvention ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen.
Da steht es schwarz auf weiß. Es wird also Zeit, dass erste nicht behinderte Abgeordnete ihr Amt für einen Schwerbehinderten zur Verfügung stellen, auch wenn er nicht als Listenkandidat gewählt worden ist. Jeder kennt diesen Passus bei öffentlichen Stellenausschreibungen „Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt“, das sollte vor allem für den Bundestag und alle Landesparlamente gelten. Erst wenn es normal ist, dass auch ein Behinderter Bundeskanzler werden kann, ist der Inklusionsgedanke verwirklicht und die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umgesetzt. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg.

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4 Kommentare zu „Inklusion: Wir brauchen mehr Politiker mit Down Syndrom“