Nach dem Tod eines syrischen Häftlings in Folge eines Zellenbrandes in der JVA Kleve gibt es Zweifel daran, dass es sich um einen Selbstmord handelt. In einem neuen Bericht des NRW-Justizministeriums, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag-Ausgabe) vorliegt, heißt es, der Syrer habe „entgegen bisheriger Annahme am Brandtag gegen 19:19:10 Uhr die Gegensprechanlage in dem Haftraum 143 betätigt“. Diese Erkenntnis werde durch einen Datenträger belegt, der jetzt bei einem in der JVA Geldern ansässigen Fremddienstleister aufgetaucht sei.
Nun werde durch die Staatsanwaltschaft ermittelt, warum das durch die Gegensprechanlage ausgelöste Lichtsignal deaktiviert wurde. Der Syrer saß wegen einer Verwechslung in Haft.
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