Wo Kritik an Abtreibung jetzt strafbar wird

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Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einer Änderung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie Die Linke stimmten zu, während CDU/CSU und dagegen votierten. Ziel der Änderung ist es, Schwangere besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen und Einrichtungen zu schützen und das Beratungs- und Schutzkonzept zu stärken.

„Bestimmte Verhaltensweisen“ sollen untersagt werden, um den Zugang zu diesen Einrichtungen nicht zu beeinträchtigen. Zusätzlich sollen Änderungen zur Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche eine genauere Übersicht ermöglichen. Die Koalitionsfraktionen betonten, das Gesetz verbessere den Schutz der Schwangeren und ihre reproduktive . Im Klartext bedeutet dies die schrittweise Kriminalisierung von Kritik an Abtreibung.

CDU/CSU und AfD kritisierten die Notwendigkeit der Änderungen und bezweifelten deren Grundlage. Die Linke betonte, dass die größte Einschränkung für Schwangere weiterhin der Paragraf 218 sei.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Wo Kritik an Abtreibung jetzt strafbar wird“

  1. Avatar von Rumpelstilzchen
    Rumpelstilzchen

    Dieses Problem löst man am besten dadurch, dass man die GRÜNROTE PEST – und die SCHWARZE gleich DAZU – auf die dunkle Rückseite des Mondes wählt.

    Der/die/das Bürger hat das Wort.

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