Björn Höcke – schon lange im Visier des VS / ai

Welch Zufall: Netzpolitik veröffentlicht „geheimes“ 1000-seitiges AfD Gutachten des Verfassungsschutzes

Es ist Wahlkampf und die AfD könnte sogar die CDU als stärkste Partei einholen. Das will das Medien- und Parteikartell mit allen Mitteln verhindern. Netzpolitik.org ist wieder einmal auf wundersame Weise an „geheime“ Dokumente gelangt und hat diese nun veröffentlicht.

1000 Seiten sind viel Lesestoff – hier eine kurze Zusammenfassung:

Das vorliegende Dokument ist ein Gutachten des Verfassungsschutzes zur Alternative für Deutschland (AfD), das auf der Auswertung öffentlicher Quellen basiert, darunter Verlautbarungen der Partei, ihrer Organisationseinheiten sowie Funktionäre. Es wurde eine große Menge an Informationen geprüft und kontextualisiert, wobei 4.600 Belege einer umfassenden und kritischen Prüfung unterzogen wurden. Das Gutachten umfasst über 3.100 Fußnoten und verweist auf rund 1.800 Facebook-Posts, 250 Tweets und 200 YouTube-Videos von mehr als 300 Personen.

Wichtige Erkenntnisse und Bewertungen des Gutachtens

  • Prüffall und Verdachtsfall: Die AfD wurde im Januar 2019 als „Prüffall“ eingestuft, die erste Stufe der Beobachtung, nachdem erste Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung festgestellt wurden. Das vorliegende Gutachten untersucht nun, ob weiterhin Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung vorliegen und bewertet diese. Es wird geprüft, ob eine Höherstufung zum Verdachtsfall notwendig ist oder ob sich die Anhaltspunkte bereits zur Gewissheit verdichtet haben und eine direkte Einstufung als erwiesen extremistische Bestrebung erforderlich wäre.
  • Methodik: Der Verfassungsschutz hat ausschließlich öffentliche Quellen ausgewertet, insbesondere Verlautbarungen der Partei, ihrer Organisationseinheiten und Funktionäre. Belege wurden nach Bundes-, Landes- und Kreisebene differenziert. Auch Aussagen von einfachen Mitgliedern wurden zur Darstellung der innerparteilichen Diskurse aufgeführt, aber nicht als entscheidungsrelevante Anhaltspunkte berücksichtigt, sofern keine Verbindung zu Aktivitäten der Partei bestand oder eine Distanzierung erfolgte.
  • Entscheidungsrelevante Kriterien: Das Gutachten berücksichtigt nicht nur Meinungsäußerungen, sondern auch das Teilen oder Verlinken von Beiträgen, wenn diese selbst Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen enthalten und eine Identifizierung mit dem Inhalt zum Ausdruck kommt. Auch mehrdeutige Äußerungen können relevant sein, wenn sie durch den Kontext und das Vorwissen über den Phänomenbereich eindeutig ausgelegt werden können und sich dem Publikum eine „unabweisbare Schlussfolgerung“ aufdrängt. Der Verfassungsschutz muss extremistische Äußerungen nicht gegen jede Logik als verfassungskonform auslegen.
  • Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen: Verbindungen zu erwiesen verfassungsfeindlichen Bestrebungen, die über bloße Überschneidungen in der Mitgliedschaft hinausgehen und auch strukturelle Verbindungen beinhalten, sind von erheblicher Bedeutung. Das Gutachten stellt Verbindungen der AfD zu neurechten und rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen fest, insbesondere zum formal aufgelösten „Flügel“, der jedoch weiterhin einen erheblichen Einfluss innerhalb der Partei hat.
  • Aussagen und Positionen: Das Gutachten dokumentiert zahlreiche Aussagen von AfD-Funktionären und -Mitgliedern, die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen liefern. Dazu gehören u.a. die Verwendung von Begriffen wie „Überfremdung“, „Umvolkung“ und „Bevölkerungsaustausch“, die das Narrativ des „Großen Austauschs“ bedienen. Auch die Verunglimpfung von Zugewanderten und die Ablehnung der demokratischen Nachkriegsentwicklung sind wiederkehrende Themen. Die im Gutachten gesammelten Aussagen zeigen auch eine Verächtlichmachung der demokratischen Nachkriegsentwicklung, insbesondere auf der Kreisebene. Die Verwendung von Begriffen wie „Messerleichenberge“ und die Gleichsetzung von Zugewanderten mit Kriminalität deuten auf eine pauschalisierende und diffamierende Haltung hin.
  • „Flügel“ und seine Rolle: Der formell aufgelöste „Flügel“ hat weiterhin einen erheblichen Einfluss auf die AfD. Viele Mitglieder und Funktionäre des „Flügel“ vertreten weiterhin völkische, fremdenfeindliche und islamfeindliche Positionen. Die Verbindungen zu diesem Netzwerk sind ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Bestrebung der Gesamtpartei.
  • Verhältnis zur Erinnerungskultur: Das Gutachten zeigt, dass Teile der AfD die aus dem Nationalsozialismus resultierende Verantwortung ablehnen und die Aufarbeitung der NS-Zeit diskreditieren.
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen: Es bestehen Verbindungen zu neurechten Medien wie COMPACT und ZUERST! sowie zu Organisationen wie der Identitären Bewegung. Die große Zahl an unterstützenden Einzelpersonen und Untergliederungen deutet darauf hin, dass das COMPACT-Magazin über eine große Reichweite innerhalb der AfD verfügt.
  • Innerparteiliche Konflikte: Es gab innerparteiliche Konflikte über den Umgang mit dem „Flügel“ und dessen Positionen. Einige Funktionäre wie Jörg Meuthen mahnten eine „innerparteiliche Disziplin“ an und kritisierten die Verwendung von Begriffen, die Assoziationen zur NS-Zeit weckten. Andere, wie Björn Höcke, betonten die Notwendigkeit eines Zusammenhalts und die inhaltliche Spannbreite der Partei.
  • Gesamtwürdigung: Die Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung sind in ihrer Gesamtschau von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Anzahl vorhanden, um eine Beobachtung als Verdachtsfall zu rechtfertigen. Es wird deutlich, dass in der Gesamtpartei ein Nähr- und Resonanzboden für verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht. Die entlastenden Umstände, wie Bekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, reichen nicht aus, um die belastenden Anhaltspunkte zu entkräften. Der Staat kann nicht die Auflösung von Konflikten zwischen verfassungskonformen und verfassungsfeindlichen Kräften abwarten.

Fazit

Das Gutachten des Verfassungsschutzes zeigt umfassend, dass die AfD als Gesamtpartei unter Beobachtung gestellt werden sollte, da hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Die Verbindungen zum formal aufgelösten „Flügel“, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Narrative und die Kontakte zu extremistischen Organisationen lassen es nicht ausgeschlossen erscheinen, dass sich diese Tendenzen innerhalb der AfD zukünftig weiter verstärken könnten. Es wird jedoch betont, dass die Beobachtung auf die Entwicklung und den Einfluss jener Teile der Partei zu fokussieren ist, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen oder die eine Zusammenarbeit mit ebenjenen Kräften anstreben.

Direkt zum Gutachten auf netzpolitik.org

Kommentare

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