Sechs Jahre ist es her, dass ein grausames Verbrechen die Öffentlichkeit schockierte. Drei Männer fielen 2012 über ein sechzehnjähriges Mädchen her, einer davon war der Türke Ali B., der schon 19 Jahre in Deutschland wohnte und dessen Haltung Frauen gegenüber die Richterin, vor der er stand, als „archaisch“ beschrieb. Er nannte das Mädchen vor Gericht eine „Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe“. Der Grund: Sie kleidete sich modisch, benutzte Make-up und war ohne Begleitung unterwegs. Das reichte, um sie fast zu Tode zu vergewaltigen.
Das Mädchen geht ahnungslos mit Ali B. und zwei seiner Bekannten in ein Lokal in der Wormser Innenstadt. Die drei Männer machen das naive Mädchen betrunken und bringen sie in ein Parkhaus. Dort wird sie dann immer und immer wieder vergewaltigt, verprügelt, mit einer abgebrochenen Flasche zerschnitten, bis die Folterer genug haben. Dann lassen sie das Mädchen einfach zum Sterben liegen.
Der Polizeibericht schildert in knappen Worten, dass gegen 23:30 eine verletzte Frau im Parkhaus Friedrichsstraße in Worms gemeldet wurde. Die am Tatort eintreffenden Beamten fanden das Mädchen nackt im Treppenhaus. Sie hatte starke Verletzungen im Genitalbereich erlitten und war nicht ansprechbar. Das Mädchen hatte viel Blut verloren und war stark unterkühlt. Eine Notoperation rettete ihr gerade noch das Leben.
Sechs Jahre hat der 26-jährige Ali B. im Gefängnis gesessen. Als er wieder aus der Haftanstalt kam, klagte er sofort beim Verwaltungsgericht gegen seine nun anstehende Abschiebung in die Türkei. Die Koblenzer Richterin Dagmar Wünsch fällte jedoch ein klares Urteil: Vergewaltiger Ali B. (26) kann und muss in die Türkei abgeschoben werden. Es gehe auch darum, andere potenzielle Täter abzuschrecken, also eine „generalpräventive Maßnahme“.
Damit ist jetzt durch das mutige Urteil einer Richterin ein Präzendenzfall geschaffen worden: Die Ausweisung des in Deutschland aufgewachsenen Türken wegen einer schweren Sexualstraftat aufgrund eines frauenverachtenden Weltbildes ist rechtmäßig. Durch die Ausweisung werde, so die Richterin, „einer Vielzahl junger Männer verdeutlicht, dass der deutsche Staat nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestraft, sondern auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergreift.“
Aber einen Monat nach dem Abschiebe-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz ist der Mann immer noch in Deutschland. Er lebt bei seinen Eltern bei Worms und steht unter „Führungsaufsicht“. BILD schreibt: „Eine Führungsaufsicht ist bei schweren Sexualstraftaten nach der Haft üblich, wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt – bis hin zum Tragen einer elektronischen Fußfessel. Das zuständige Landgericht Mainz wollte auf BILD-Anfrage nicht sagen, wie Ali B. konkret überwacht wird.“
Warum kann er nicht in die Türkei abgeschoben werden? Weil während der Haftzeit sein türkischer Pass abgelaufen war. Die Türkei weigert sich aber, ihn ohne gültige Papiere aufzunehmen.Sollte Ali B. den neuen Pass nicht selbst beantragen, müssen dies deutsche Behörden beim türkischen Generalkonsulat tun.
Der zweite Täter und Mitvergewaltiger bei der Tat ist heute 24 Jahre alt, ebenfalls aus der Haft entlassen worden und wurde bereits im März in die Türkei abgeschoben. Der dritte Mittäter soll Deutscher sein und „Schmiere“ gestanden haben. Er hat eine Haftstrafe von drei Jahren zu verbüßen.
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