Frauke Brosius-Gersdorf geht es vorsichtig ausgedrückt darum, dass man unterscheidet und dem Embryo das Grundrecht auf Leben zusteht, aber nicht die gleiche Menschenwürde wie dem geborenen Menschen, weshalb gegen sie der Vorwurf erhoben wurde, sie befürworte die straffreie Abtreibung bis zum Geburtstermin. Inzwischen hört sich das alles ein wenig anders an, aber die Thesen der Juristin sprechen dennoch eine deutliche Sprache.
„Menschenwürde erst ab Geburt“, das erinnerte mich sofort an den australischen Bio-Ethiker Peter Singer, Sproß einer jüdischen Familie. Seine Großeltern sollen in einem Konzentrationslager ums Leben gekommen sein. Doch wegen seiner Thesen, nachzulesen in „Praktische Ethik“, wurde ihm oft Nähe zu Nazi-Gedankengut vorgeworfen.
Ihm wird Zitat „Sehr oft ist die Tötung überhaupt kein Unrecht“ zugeschrieben. Singer unterscheidet in seinen Schriften zwischen „Personen“ und „Nichtpersonen“. Diese Unterscheidung ist zentral für sein Verständnis von moralischem Status und Rechten.
- Personen sind für Singer Wesen mit einem Selbstbewusstsein, einem Zeitempfinden, dem Wunsch weiterzuleben und der Fähigkeit, Zukunftspläne zu machen.
- Nichtpersonen sind Lebewesen, die zwar Empfindungen haben können (z. B. Schmerz), aber kein Ich-Bewusstsein, keine Zukunftserwartung oder komplexe Wünsche bezüglich ihres Lebens besitzen.
Beispiele:
- Menschen im Koma, Neugeborene, schwer geistig behinderte Menschen oder viele Tiere gelten in Singers Definition häufig nicht als Personen.
- Dagegen können auch nicht-menschliche Tiere wie Menschenaffen, Delfine oder andere intelligente Tiere unter Umständen als Personen gelten, wenn sie bestimmte Fähigkeiten zeigen.
Warum hält Singer das Töten von Nichtpersonen „oft nicht für Unrecht“?
Singer argumentiert utilitaristisch:
Wenn ein Wesen kein Interesse am Weiterleben hat (weil es sich seiner Existenz nicht bewusst ist), dann ist es moralisch nicht falsch, es zu töten – solange kein Leid verursacht wird und keine anderen Interessen verletzt werden.
Beispielhafte Aussagen aus seinem Werk „Praktische Ethik“:
„Das Töten eines Wesens, das sich seiner selbst nicht bewusst ist, ist nicht dasselbe wie das Töten einer Person.“
Oder:
„Ein neugeborenes Kind ist noch keine Person im moralischen Sinn. […] Das Töten eines Babys ist nicht moralisch gleichbedeutend mit dem Töten eines Erwachsenen.“
Als Singer in Deutschland gerade mal wieder Negativschlagzeilen machte, gehörte die Arbeit mit Autisten und Schwerstmehrfachbehinderten noch zu meinem täglichen Brot. Die in diesen Kreisen sehr verbreitete Aufregung über Singer wurde vor allem von Tierrechtlern klein geredet, aber was gibt es daran misszuverstehen, wenn Singer argumentiert:
„Das Töten eines selbstbewussten Schimpansen kann moralisch schlimmer sein als das Töten eines neugeborenen Babys, wenn dieses noch kein Bewusstsein und keine Interessen am Weiterleben hat.“
Jetzt schreiben wir das Jahr 2025 und sind um einige Debatten bereichert, nein, geistig und moralisch ärmer geworden. In typischer Singer Manier empfahl 2024 die Expert*innenkommission der Bundesregierung:
Der Paragraf 218 Strafgesetzbuch gehört abgeschafft – oder zumindest so reformiert, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind. Die Kommission empfiehlt, Abbrüche mindestens bis einschließlich der zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Erst sobald ein Fötus eigenständig leben könnte, sollte der Staat den Abbruch verbieten. (ND)
Wenn das die Grenze sein soll und von einer Expert*innenkommission wissenschaftlich haltbar definiert worden ist, dann sind wir längst bei Singer gelandet. Denn ein „Fötus“, wie sie es nennen, ist ein Kind. Und dieses ist auch nach der Geburt nicht eigenständig lebensfähig, sondern braucht die Liebe und Fürsorge der Eltern, Muttermilch, körperliche Nähe und Schutz und keinen Staat, der Debatten über Personenhaftigkeit oder von „Embryonen“ ohne Menschenwürde zulässt.

