
Im Januar 2019 hatten die Schlapphüte die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD), die „Junge Alternative“ (JA), als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. 2020 erging es dem „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und dem Verein „Ein Prozent e.V.“ ebenso.
Und wie man es bereits ahnen konnte, hat die Verdachtsfallbearbeitungergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung inzwischen zur Gewissheit verdichtet haben. Im Klartext: Das IfS, „Ein Prozent e.V.“ und die Junge Alternative werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft und weiterbearbeitet.
Von der AfD haben sich die Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel dazu geäußert:
„Das empörende Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz scheint auch ein prozesstaktisches Manöver zu sein, um das bevorstehende Verfahren am OVG Münster einseitig zu beeinflussen und medial ein fiktives Urteil zu inszenieren. Die Unabhängigkeit des Gerichtes und dessen Würde müssen jedoch unbedingt gewahrt bleiben. Uns liegen aktuell weder eine Begründung, noch entsprechende Dokumente vor, die den Schritt nachvollziehbar machen. Selbstverständlich prüfen wir bereits den Einsatz juristischer Mittel.“
Stellungnahmen aus Schnellroda werden in Kürze auf staatspolitik.de und sezession.de erwartet.


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