Die Eskalation gegen die Opposition erreicht eine neue Stufe: Der Verfassungsschutz hat die AfD nun offiziell als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Laut Bundesamt für Verfassungsschutz sieht man „ausreichende gesicherte tatsächliche Anhaltspunkte“, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolge. Damit ist der Weg frei für umfassende Überwachung, auch mit geheimdienstlichen Mitteln – inklusive Einsatz von V-Leuten und Lauschangriffen.
Behördenleiter Haldenwang betont, man habe gründlich geprüft. Doch wer kontrolliert eigentlich den Verfassungsschutz, wenn dieser sich zum politischen Schiedsrichter aufschwingt? Kritiker sprechen von einem gefährlichen Präzedenzfall: Eine Oppositionspartei, die in Umfragen regelmäßig zweistellig liegt, wird vom Staat selbst zur Gefahr erklärt – und damit faktisch aus dem demokratischen Wettbewerb gedrängt.
Die AfD selbst nennt die Entscheidung einen „verfassungswidrigen Willkürakt“ und kündigt juristische Schritte an. Unabhängig davon stellt sich eine grundsätzliche Frage: Was bedeutet Demokratie noch, wenn die Opposition nicht mehr beobachtet wird, sondern überwacht?
Opposition24 meint: In einer echten Demokratie entscheidet das Volk – nicht der Inlandsgeheimdienst – wer regieren soll.
Quelle: t-online.de

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