Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein – Demokratie oder Gesinnungsjustiz?

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Die Eskalation gegen die Opposition erreicht eine neue Stufe: Der Verfassungsschutz hat die AfD nun offiziell als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Laut Bundesamt für Verfassungsschutz sieht man „ausreichende gesicherte tatsächliche Anhaltspunkte“, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolge. Damit ist der Weg frei für umfassende Überwachung, auch mit geheimdienstlichen Mitteln – inklusive Einsatz von V-Leuten und Lauschangriffen.

Behördenleiter Haldenwang betont, man habe gründlich geprüft. Doch wer kontrolliert eigentlich den Verfassungsschutz, wenn dieser sich zum politischen Schiedsrichter aufschwingt? Kritiker sprechen von einem gefährlichen Präzedenzfall: Eine Oppositionspartei, die in Umfragen regelmäßig zweistellig liegt, wird vom Staat selbst zur Gefahr erklärt – und damit faktisch aus dem demokratischen Wettbewerb gedrängt.

Die AfD selbst nennt die Entscheidung einen „verfassungswidrigen Willkürakt“ und kündigt juristische Schritte an. Unabhängig davon stellt sich eine grundsätzliche Frage: Was bedeutet Demokratie noch, wenn die Opposition nicht mehr beobachtet wird, sondern überwacht?

Opposition24 meint: In einer echten Demokratie entscheidet das Volk – nicht der Inlandsgeheimdienst – wer regieren soll.

Quelle: t-online.de


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24 Antworten zu „Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein – Demokratie oder Gesinnungsjustiz?“

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