Vor dem Bundesverwaltungsgericht steht ein Verfahren, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Grundfesten erschüttern könnte: Eine Beitragszahlerin aus Bayern will feststellen lassen, dass ARD und ZDF ihren gesetzlichen Auftrag verfehlen, weil sie einseitig berichten. Der Fall könnte wegweisend werden – bislang durften Gerichte solche Programmkritik nicht als Argument gegen den Rundfunkbeitrag gelten lassen, sondern verwiesen auf interne Beschwerdeverfahren, wie Opposition24 bereits berichtete.
Sven Tritschler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW, findet deutliche Worte: Ein Rundfunk, der jedes Jahr über neun Milliarden Euro durch Zwangsabgaben eintreibe und dessen Aufsichtsgremien mit Vertretern etablierter Parteien, NGOs, Gewerkschaften und Kirchen besetzt seien, könne niemals staatsfern sein. Ob die Milliarden direkt aus Steuermitteln oder über Zwangsbeiträge kämen, spiele keine Rolle – Staatsferne sehe anders aus.
Tritschler fordert deshalb eine radikale Neuordnung: Alle parteinahen und regierungstreuen Vertreter müssten aus den Gremien verschwinden, der Beitrag abgeschafft werden. Nur so könnten Inhalte wieder nach dem Interesse der Zuschauer bestehen – und nicht nach dem politischen Wohlwollen. „Nur wir packen diese ÖRR-Reform an“, so Tritschler, „denn für die Etablierten sind gut bezahlte Posten wichtiger als echter, unabhängiger Journalismus.“
