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Strafstatistik 2023: Fast jede zweite Verurteilung bei Raub, Betrug und Hehlerei durch Nichtdeutsche

Die Bundesregierung musste auf eine Kleine Anfrage der AfD einräumen, dass Ausländer bei schweren Delikten wie Raub, Hehlerei oder Betrug einen erschreckend hohen Anteil der Verurteilungen stellen. Allein 2023 wurden etwa 50 Prozent der Raubtaten (§ 249 StGB) von Nichtdeutschen verübt – Spitzenreiter: Syrer, Rumänen und Marokkaner. Beim schweren Raub (§ 250 StGB) lag der Ausländeranteil bei über 41 Prozent, häufig vertreten Syrer, Afghanen und Türken. Auch beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) stammte fast jeder zweite Täter aus dem Ausland. Besonders brisant: Bei der Bandenhehlerei (§ 260a StGB) waren sogar über 80 Prozent der Verurteilten Ausländer, allen voran Türken und Serben – das geht aus der offiziellen Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage hervor (Drucksache 21/1637).

Die Zahlen ziehen sich quer durch die gesamte Palette der Eigentums- und Vermögensdelikte:

  • Hehlerei (§ 259 StGB): 49 % Ausländer, vor allem Polen, Rumänen und Türken.
  • Erpressung (§ 253 StGB): knapp 30 % Ausländer, vorrangig Türken, Syrer und Rumänen.
  • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB): 32 % Ausländer, Spitzenreiter Syrer und Türken.
  • Betrug (§ 263 StGB): fast ein Drittel aller Verurteilungen entfiel auf Nichtdeutsche – mit Türken, Rumänen und Syrern an der Spitze.
  • Computerbetrug (§ 263a StGB): über 30 % Ausländer, besonders Rumänen, Türken und Bulgaren.

Während die Bundesregierung die Aussagekraft der Statistik kleinredet und auf „soziostrukturelle Unterschiede“ verweist, sprechen die nackten Zahlen eine klare Sprache: In zentralen Kriminalitätsfeldern stellen Ausländer einen überproportional hohen Anteil der Täter.