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Staatsanwalt Thomas Seitz (AfD) verliert Beamtenstatus

Thomas Seitz / foto: metropolico

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (AfD) verliert seinen Beamtenstatus. Er war bei der Staatsanwaltschaft Freiburg für Verkehrsdelikte zuständig und zog im Herbst letzten Jahres in den Bundestag ein.

Wie die Badische Zeitung berichtete, habe ihm das baden-württembergische Richterdienstgericht die Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Vorgeworfen wird ihm Verletzung der Dienstpflichten, u.a. des sogenannten Mäßigungsgebots, das auch außerhalb der Dienstzeiten zu beachten sei.

Mit der Äußerung, die Bundesrepublik Deutschland sein ein “Unterdrückungsinstrument” habe er zudem die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, eine Ablichtung zu Wahlkampfzwecken mit eine Robe wertete das Gericht als Verletzung des Neutralitätsgebots. Laut Richterin Ute Baisch könnten manche  “dem rechtsextremen Gedankengut zugeordnet” werden, so die Badische Zeitung  weiter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seitz habe alle Vorwürfe zurückgewiesen und berufe sich auf die Meinungsfreiheit.



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