Sicherheitsbehörden verhängen Einreisesperre für abgeschobenen Islamisten Sami A.

Foto.O24

Der juristische Streit um die Abschiebeaktion des islamistischen Gefährders Sami A. in seine tunesische Heimat erlebt eine neue Wendung. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger (Montagausgabe) aus NRW-Sicherheitskreisen erfuhr, besteht gegen den 44-jährigen radikal-islamischen Salafisten-Prediger eine Wiedereinreisesperre.

Demnach hat das zuständige Ausländeramt Bochum über das Landeskriminalamt NRW den mutmaßlichen Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens national wie auch für die europäischen Schengenstaaten zur so genannten “Einreiseverweigerung” ausschreiben lassen. Folglich ist der abgeschobene Tunesier im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Nach seiner Rückführung am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden in Bund und Land ein “rechtswidriges Verhalten” vorgeworfen. Zudem beschlossen die Richter neben einem Abschiebungsstopp eine sofortige Rückführung des Extremisten, da ihm in seiner Heimat womöglich die Folter drohe. In Kürze will das Oberverwaltungsgericht Münster in dem Fall über das Rückführungsverbot entscheiden.

Stadt Bochum droht Zwangsgeld

Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen droht dem Ausländeramt Bochum inzwischen die Zahlung von Zwangsgeld in Höhe von 45000 Euro. Dies bestätigte Klaus Weisel, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Dienstag-Ausgabe). Demnach hat die Anwältin des radikal-islamischen Predigers aus Bochum gleich dreimal entsprechende Bußen beantragt, weil die Stadt sich trotz richterlicher Beschlüsse nicht ausreichend bemüht habe, den tunesischen Staatsbürger aus seiner Heimat zurückzuholen. In einem Fall muss das Oberverwaltungsgericht Münster nun über die Vollstreckung der ersten Geldauflage von 10000 Euro entscheiden. Nach Informationen der Zeitung kann die Stadt Bochum die Einreisesperre gegen den 44-Jährigen aber nicht selbst aufheben lassen. Diese Aufgabe obliegt dem Bundesverwaltungsamt.



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