Wegen „Beleidigung“ finden mittlerweile in Deutschland routinemäßig Hausdurchsuchungen in den frühen Morgenstunden mit Polizeigewalt statt, die aus Sicht von Beobachtern keinen Unterschied zur NS-Zeit und den Methoden der Gestapo erkennen lassen. Egal, ob lächerliche Banalitäten wie die Bezeichnung „Du Pimmel“, „Du Vollpfosten“ oder ähnliche Kleinkaliber vorliegen, stets unterzeichnen Richter die Befehle. Das neueste Beispiel einer Bundestagskandidatin steht hier. Die Güterabwägung der Verfolgung einer Beleidigung gegenüber dem Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung wird hier zugunsten des angeblich (!) Beleidigten ausgelegt und macht das Grundgesetz der Republik zur irrelevanten Leerpackung. Das kommt, wenn faschistoide Gesinnung unterschwellig Regie führt und sogar höchste Gerichtsposten mit aktiven Parteipolitikern besetzt, die dafür sorgen, dass die Exekutive nicht zu sehr durch Rechtssuchende gestört wird.
Unter Hitler führte „Defätismus“ zu Hausdurchsuchungen mit Todesfolge
Leider nur die Älteren im Lande erinnern sich noch, wie sich unter Hitler die Schlinge der Repression stetig enger zog und das feige Bürgertum so lange wegblickte, wie es individuell nicht betroffen und es schließlich zu spät war. Eine im Zentrum der Verfolgung stehende Glaubensgemeinschaft hält das Andenken wach, das aber auch für die übrigen Staatsbürger zu täglich höher höherer Bedeutung wächst. „Nie wieder“ wird heute mehr denn je zur Parole, wenn Übergriffe der Politik auf die Bürger wegen immer geringer werdender Lappalien die Tagesroutine sind.
Im 3. Reich wurden auch privat geäußerte und von Spitzeln der Type Anetta Kahane & Cie mitgehörte Meinungen zunehmend gefährlich. Am Ende genügte die Feststellung, der Krieg sei verloren, zur Verurteilung zum Tod wegen „Defätismus“. Wenn heute in Deutschland Politik-geführte Staatsanwälte schon wieder „falsche Kriegsansichten“ zur russischen Rolle in der Ukraine von Gerichten aburteilen lassen, dann muss auch dem Letzten klar sein, wohin die Reise geht. Und wenn Hausdurchsuchungen als Gerichtsbagatelle verabreicht werden wie Hustenpastillen vom Apotheker, dann ist Feuer unterm Dach.



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14 Kommentare zu „Schon wieder Hausdurchsuchung wegen „Beleidigung“: Was unterscheidet unsere Situation von NS-Diktatur und Staatsfaschismus?“